Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
02 - 17 1045/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Der Ausschuss hat sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der Örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW in Verbindung mit § 38 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 03.03.2020 die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 4.014.750 EUR beschlossen.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung verbessert sich das Ergebnis im Jahresabschluss auf einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.093.918,18 EUR.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde gemäß § 95 Abs. 5 Satz 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2020 in Höhe von 5.093.918,18 EUR soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

An Stelle des geplanten Jahresfehlbetrages wurde ein Ausgleich über den ermittelten Jahresüberschuss erreicht. Die Plan-/Ist-Abweichungen sind im Jahresabschlussbericht detailliert beschrieben.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister