hier: Antrag Nr. IV/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der
vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung zu, die aufgeworfenen Fragen in
der aufgezeigten Form im Rahmen der Fortschreibung des ISEK bzw. dem Workshop
zum Ortsteil Elten zu untersuchen.
Sachdarstellung :
Die Ratsfraktion BürgerGemeinschaftEmmerich
stellte einen Antrag zur Evaluierung und für das Review folgender
stadtentwicklungspolitischer Themen und Aufgabenstellungen:
1.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
2.
Einzelhandelskonzept (EHK)
3.
Gestaltungssatzung für den Stadtkern Emmerich am
Rhein und den Ortsteil Elten
Integriertes
Stadtentwicklungkonzept (ISEK 2025)
Das ISEK 2025 wurde im Jahr 2017 durch den
Rat der Stadt Emmerich beschlossen. Die Maßnahmen wurden so ausgelegt, dass das
ISEK bis 2025 umgesetzt sein sollte. Dieser Zeitplan ist aus bekannten Gründen
nicht umsetzbar.
Jedoch läuft auch 2024 die Frist zu Anmeldung
von Städtebaufördermitteln auf Grundlage des ISEK 2025 aus. Daher wurde schon
im ISEK 2025 die Fortschreibung und Evaluation des Konzeptes festgeschrieben
(s. Maßnahme E2).
Die Fortschreibung ist seitens der Verwaltung
für das Jahr 2024 geplant, entsprechende Städtebaufördermittel werden im Herbst
beantragt. Haushaltsmittel für die externe Unterstützung werden für das Jahr
2024 eingeplant.
Insofern wird dem Antrag auf Evaluierung des
ISEK, wie bereits in 2017 festgeschrieben, gefolgt.
Einzelhandelskonzept
Auch das Einzelhandelskonzept der Stadt
Emmerich wurde im Jahr 2017 vom Rat beschlossen. Die Evaluierung ist aus Sicht
der Verwaltung nur notwendig, wenn es wesentliche Änderungen in der städtischen
Struktur bzw. den Einzelhandelsbetrieben geben sollte. Bisher gab es von den
wesentlichen Zügen des Einzelhandelskonzeptes nur die Abweichung in Bezug auf
den „Perspektivischen Nahversorgungsstandort Kaserne“ zur Ansiedlung eines
Drogeriefachmarktes. Ansonsten sind die bestehenden Analysen und vorhandenen
Strukturen sowie die daraus abgeleiteten Ziele aus dem Einzelhandelskonzept
nach wie vor gültig.
Eine Anpassung oder Fortschreitung ist daher
aus Sicht der Verwaltung obsolet. Sollten sich aus der Fortschreibung des ISEK
andere Entwicklungsziele ergeben, könnte das Einzelhandelskonzept im Nachgang
angepasst werden.
Gestaltungssatzung
Stadtkern Emmerich
Die Gestaltungssatzung wird auch im Rahmen
der Fortschreibung des ISEK geprüft und diskutiert. Die Anpassung der Satzung
kann daher Ergebnis der integrierten Betrachtung der Innenstadt sein. Die
Änderung würde dort als Maßnahme festgesetzt und in den Folgejahren umgesetzt.
Gestaltungssatzung
Elten
Im Rahmen der Diskussion über
Dachflächensolaranlagen ist im Herbst 2023 ein Workshop mit Politik und
Verwaltung geplant, in dem die Anpassung der Gestaltungssatzung Elten
diskutiert wird. Art und Umfang der Anpassung ergibt sich aus dem Workshop. Die
Kosten für die ggf. erforderliche externe Betreuung des Verfahrens werden im
Haushalt 2024 eingeplant.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme wird im Haushaltsjahr 2024 eingeplant.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter