hier: Eingabe Nr. 13/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der
vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung zu, die in der Sachdarstellung
als offen gekennzeichneten Fragen im Rahmen der Fortschreibung des ISEK zu
untersuchen. Im Übrigen wird dem Begehren des Petenten nicht gefolgt.
Sachdarstellung :
Der Ortsverband der FDP Emmerich beantragt,
1.
Vorschläge für die Neugestaltung des „Alten
Marktes“ zu entwickeln
2.
Umfassende Prüfung der Umwidmung von Leerständen
der Emmericher Innenstadt in Wohnraum
3.
Neugestaltung des „Alter Markt“ vor der
Neugestaltung des Geistmarkts und den Bau des Parkdecks zu priorisieren
4.
Das Kostenfreie Parken mit einer Dauer von drei
Stunden auf dem Geistmarkt dauerhaft zu ermöglichen
Der Alte Markt wurde mit
Städtebaufördermitteln im Jahr 2006 umgebaut. Hier läuft die Zweckbindungsfrist
von 20 Jahren. Eine Umgestaltung mit Funktionsänderungen ist daher vorerst
nicht möglich.
Die Gestaltung des Alten Marktes war ein
Kompromiss zwischen Befahrbarkeit, Parkmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten.
Der vorhandene Raum wurde anhand dieser Kriterien optimal genutzt. Durch die
Eröffnung des Cafés am Alten Markt ist auf den zur Verfügung stehenden Flächen
eine ansprechende Außengastronomie entstanden. Insofern besteht aus Sicht der
Verwaltung kein Handlungsbedarf bezüglich der Gestaltung des Alten Marktes.
Auch eine Priorisierung vor dem Geistmarkt wird abgelehnt, da für den
Geistmarkt bereits Städtebaufördermittel bewilligt wurden und die
entsprechenden Ausbaubeschlüsse vorliegen.
Zur Umwidmung von Leerständen in der Emmericher
Innenstadt in Wohnraum wird exemplarisch auf die Vorlage Nr. 05-17 1032-2023
verwiesen, wo die Entwicklungsmöglichkeiten der Steinstraße erörtert werden.
Das Thema Leerstände und Wohnen in der Innenstadt wird auch Thema der
Fortschreibung des ISEK 2025 werden, welches für das Jahr 2024 geplant ist.
Nach Fertigstellung der größeren Baustellen
in der Innenstadt (Geistmarkt, Neumarkt, Schule am Brink) ist geplant, die
Parkraumbewirtschaftung zu überprüfen und ggf. ein neues Konzept zu entwickeln.
Dieses wird zu gegebener Zeit der Politik vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter