Betreff
Neugestaltung "Alter Markt";
hier: Eingabe Nr. 13/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1059/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung zu, die in der Sachdarstellung als offen gekennzeichneten Fragen im Rahmen der Fortschreibung des ISEK zu untersuchen. Im Übrigen wird dem Begehren des Petenten nicht gefolgt.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Ortsverband der FDP Emmerich beantragt,

 

1.       Vorschläge für die Neugestaltung des „Alten Marktes“ zu entwickeln

2.       Umfassende Prüfung der Umwidmung von Leerständen der Emmericher Innenstadt in Wohnraum

3.       Neugestaltung des „Alter Markt“ vor der Neugestaltung des Geistmarkts und den Bau des Parkdecks zu priorisieren

4.       Das Kostenfreie Parken mit einer Dauer von drei Stunden auf dem Geistmarkt dauerhaft zu ermöglichen

 

Der Alte Markt wurde mit Städtebaufördermitteln im Jahr 2006 umgebaut. Hier läuft die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Eine Umgestaltung mit Funktionsänderungen ist daher vorerst nicht möglich.

 

Die Gestaltung des Alten Marktes war ein Kompromiss zwischen Befahrbarkeit, Parkmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten. Der vorhandene Raum wurde anhand dieser Kriterien optimal genutzt. Durch die Eröffnung des Cafés am Alten Markt ist auf den zur Verfügung stehenden Flächen eine ansprechende Außengastronomie entstanden. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf bezüglich der Gestaltung des Alten Marktes. Auch eine Priorisierung vor dem Geistmarkt wird abgelehnt, da für den Geistmarkt bereits Städtebaufördermittel bewilligt wurden und die entsprechenden Ausbaubeschlüsse vorliegen.

 

Zur Umwidmung von Leerständen in der Emmericher Innenstadt in Wohnraum wird exemplarisch auf die Vorlage Nr. 05-17 1032-2023 verwiesen, wo die Entwicklungsmöglichkeiten der Steinstraße erörtert werden. Das Thema Leerstände und Wohnen in der Innenstadt wird auch Thema der Fortschreibung des ISEK 2025 werden, welches für das Jahr 2024 geplant ist.

 

Nach Fertigstellung der größeren Baustellen in der Innenstadt (Geistmarkt, Neumarkt, Schule am Brink) ist geplant, die Parkraumbewirtschaftung zu überprüfen und ggf. ein neues Konzept zu entwickeln. Dieses wird zu gegebener Zeit der Politik vorgelegt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter