Betreff
Aufhebung Konzept Mitfahrbänke;
hier: Aufhebung des Beschlusses v. 31.08.2021
Vorlage
05 - 17 1065/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Beschluss zur Einführung von Mitfahrbänken vom 31.08.2021 aufzuheben.

 

Sachdarstellung :

 

Am 10.01.2021 wurde seitens der SPD-Fraktion ein Antrag zur Umsetzung eines Konzeptes für Mitfahrbänke zur besseren Anbindung an die Ortsteile der Stadt Emmerich gestellt. Vorbild dessen war das in der Stadt Rees neu aufgestellte Konzept für Mitfahrbänke, die im ländlichen Raum eine Alternative bilden sollen, mobil zu bleiben. Neben Rees sind entsprechende Konzepte im Kreis Kleve in den Gemeinden Issum, Bedburg-Hau und Wachtendonk eingeführt worden. Die Erfahrungen dieser Kommunen sollten in das Konzept eingehen.

In seiner Sitzung am 23.02.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich beschlossen, im Laufe des Jahres 2021 ein Konzept für Mitfahrbänke zu erarbeiten.

 

Die Erarbeitung wurde seitens des Fachbereichs 5 –Stadtentwicklung durchgeführt und ein entsprechendes Konzept am 31.08.2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Bereits in dieser Sitzung sind Bedenken geäußert worden, dass ein hoher Verwaltungsaufwand betrieben werden müsse und die Kosten für die Umsetzung und Verwaltung sehr hoch seien. Im Vergleich zu den hohen Investitionsmaßnahmen würde wenig Erfolg in der Maßnahme gesehen werden. Dennoch wurde das Konzept mehrheitlich beschlossen. Eine Umsetzung sollte im Jahr 2022 stattfinden, da die erforderlichen Haushaltsmittel zunächst in den Haushalt eingestellt werden mussten.

 

Am 22.09.2021 wurde seitens der SPD-Fraktion ein weiterer Antrag für die Gestaltung der Mitfahrbänke in Regenbogenfarben gestellt. Begründet wurde die farbliche Gestaltung damit, dass die Stadt Emmerich am Rhein ein offenes und unverkennbares Zeichen für Toleranz und ein weltoffenes Miteinander setzen sollte und mit den farblich gestalteten Mitfahrbänken eine Willkommensstruktur unterstreicht. Der Beschluss, die Bänke in Regenbogenfarben zu gestalten, wurde seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.11.2021 unter der Voraussetzung, dass eine Lieferung möglich und eine Kostenneutralität im Vergleich zu den bisherigen Modellen vorliegt, mehrheitlich beschlossen.

 

Aufgrund der zu beobachtenden Entwicklungen in anderen Städten (wie Rees) soll das Konzept für Mitfahrbänke aus Sicht der Verwaltung nun aufgehoben werden.

 

Im Reeser Stadtgebiet wurden die Mitfahrbänke im Jahr 2021 aufgestellt. Die Entwicklungen zeigen zunächst ein großes Interesse der Bevölkerung an dem Angebot, unter anderem haben sich mehr als 600 Bürger als Fahrer bei der Stadt Rees registrieren lassen. Dennoch konnte sich das Konzept in der Praxis nicht bewähren. Die Bänke werden seit der Aufstellung kaum in Anspruch genommen und auch die Mitnahmebereitschaft sinkt, was unter anderem auch der COVID-19-Pandemie geschuldet ist. Aufgrund der geringen Nutzung der Bänke, wurde in der Stadt Rees seitens der FDP-Fraktion ein Antrag zur Einrichtung einer Benutzer-App Mitfahrbänke eingerichtet. Die App soll die Attraktivität, Effektivität und Sicherheit der Mitfahrbänke steigern. Dies geschieht durch die Angabe der Mitfahrer, wann sie von wo, wohin mitgenommen werden möchten. Andersherum können Fahrtanbietende ihre Wegstrecke mit einem Zeitrahmen anbieten. Jedoch gehen mit der Einrichtung einer solchen App hohe Kosten einher, die sowohl in der Entwicklungsarbeit zu finden sind, als auch in der dauerhaften Unterhaltung (Wartung, Instandsetzung, Ansprechpartner).

 

Die Entwicklungen in Rees zeigen, dass Mitfahrbänke als zusätzliches Mobilitätsangebot kaum einen Mehrwert bieten. Das liegt in den zahlreichen Herausforderungen, die mit dem Konzept einhergehen und für Hemmnisse in der Nutzung sorgen. Dabei ist zunächst der Bekanntheitsgrad zu nennen. Die Nutzung der Bänke muss im Vorfeld bekannt sein, was voraussetzt, dass umfangreiche Marketingmaßnahmen stattfinden müssen, um die Bevölkerung zu erreichen. Dies ist beispielhaft in Rees geschehen, dennoch kann erkannt werden, dass eine Nutzung des Angebotes trotz umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit nicht zwingend erfolgt.

Unter anderem ist ein durchaus als kritisch zu betrachtender Aspekt das Thema Sicherheit, das sich oftmals negativ auf die Nutzung auswirkt. So besteht häufig eine Unsicherheit, zu fremden Personen ins Auto zu steigen und umgekehrt auch fremde Personen in den eigenen PKW einsteigen zu lassen. Oftmals wird eine Mitnahme durch bekannte Personen (Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn) bevorzugt. Gerade im ländlich geprägten Raum ist diese Art der Mitnahme in den verschiedenen Nachbarschaften leicht durch die Bewohner selber zu organisieren.
Neben den Sicherheitsbedenken bestehen Schwierigkeiten in der Zuverlässigkeit und in der Termin-Unsicherheit. So steigt zwar der Motorisierungsgrad immer weiter an, allerdings sind dadurch die Straßen nicht automatisch zu allen Zeiten ausgelastet. Oftmals sind die Fahrzeuge zu Zeiten des Berufsverkehrs unterwegs, was unter Umständen bewirken kann, dass eine Mitnahme zu bestimmten Zeiten, in denen die Verkehrsströme geringer sind, nicht gewährleistet werden kann. Auch ist häufig mit langen Wartezeiten zu rechnen, sodass eine Mitnahme zu einem bestimmten Termin kaum möglich ist. Diese Unsicherheitsfaktoren könnten durch die Einführung einer App vermindert werden, allerdings gehen damit ein hoher Verwaltungsaufwand und hohe Kosten einher. Eine entsprechende Gewährleistung der Nutzung der Mitfahrbänke ist durch die Einführung einer App jedoch nicht gegeben.

 

Auf Grundlage der ausgeführten Entwicklungen und Hemmnisse in der Nutzung der Mitfahrbänke, sollte von einer Aufstellung dieser abgesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher die gesamte Aufhebung des Konzepts.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter