Betreff
Anbringung von Ampeltrittbrettern für Fahrradfahrer/innen;
hier: Antrag Nr. I/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1069/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Ratsfraktion „Bündnis 90/ DIE GRÜNEN“ stellt in Ihrem Antrag vom 07.03.2023 (siehe Anlage 1) die Anfrage, an der Kreuzung van-Gülpen-Straße / Pesthof die Anbringung von Ampeltrittbrettern zu beschließen.

 

In dem Antrag wird angeregt, Halte- und Antrittbügel für Radfahrende vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage an der rechten Seite der Van-Gülpen-Straßen aus Richtung Unterführung anzubringen, um ein erleichtertes Anfahren an der dortigen leichten Steigung für die Radfahrenden zu ermöglichen.

 

Die AGFS (Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Städte) befürwortet generell die Einrichtung solcher kleineren Maßnahmen, die das Anhalten, Warten und Anfahren an Knotenpunkten erleichtern, um den Radverkehr als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer zu stärken.

 

IMG_20220721_103422_resized_20230413_091237791In dem Kreuzungsbereich werden Fahrradfahrende aus Richtung Unterführung der Van-Gülpen-Straße kurz vor der Ampel vom separat geführten Radweg auf die Fahrbahn geleitet. Sie werden gemeinsam mit dem weiteren Verkehr bis zur Haltelinie an der Ampel geführt.

 

Textfeld: Abbildung 1:  Beispiel Halte- & Antrittbügel für Radfahrende, HannoverDamit ein Haltebügel für den Radverkehr an der Stelle eine Verbesserung schaffen würde, müsste der Radfahrende auf einem separaten Streifen geführt werden, was an der Kreuzung Van-Gülpen Straße / Großer Wall nicht der Fall ist.

Um dem Fahrrad hier eine eigene Spur einzuräumen, müsste der Knotenpunkt neu geplant und angeordnet werden. Die Raumaufteilung auf der Verkehrsfläche müsste anders gestaltet werden.

 

Da sich die Lichtsignalanlage an einer Kreuzung mit einer Bundesstraße befindet, ist der zuständige Straßenbaulastträger und zuständig für den Betrieb der Lichtsignalanlage hier Straßen.NRW.

Die Anfrage wurde, mit der Bitte um Einschätzung bzw. Stellungnahme, an den Radverkehrsbeauftragten sowie die zuständige Abteilung Betrieb und Verkehr von Straßen.NRW, die auch für die Unterhaltung und Ausstattung der Lichtsignalanlagen zuständig sind, weitergeleitet.

Es wurde wie folgt hierzu Stellung genommen:

Signalmaste dienen zur Anbringung der Lichtsignalgeber bzw. Anforderungstaster zur Freigabe der Furten. Diese stehen meist im Verkehrsraum für die zu Fuß gehenden bzw. Rad fahrenden. Durch Anbringung von Haltebügel bzw. Trittbretter wird der zu Verfügung stehende Verkehrsraum eingeschränkt, weil diese Teile in den Verkehrsraum hereinragen. Bei einer Montage eines Haltebügels bzw. Trittbrettes kann dieser nur von einem Rad fahrenden genutzt werden. Dieser kann sich aber auch an den Signalmast festhalten.

Eine Verbesserung für die Radfahrenden wird hierdurch nicht erkannt.

Aus verkehrssicherheitsgründen bzw. Einschränkung des freien Verkehrsraumes kann, einer Anbringung von Haltebügel bzw. Trittbretter an Signalmaste in der Zuständigkeit von Straßen.NRW, keine Zustimmung gegeben werden.

 

Die obenstehende Argumentation bezieht sich insbesondere auf die Anbringung von Haltegriffen direkt an den Masten der Ampel. Die im Antrag vorgeschlagenen Haltestangen, die freistehend vor einer Signalanlage aufgestellt werden können, könnten, je nach Länge, mehr als einem Radfahrenden eine Abstützmöglichkeit bieten.

Es würde dennoch das Problem bestehen, dass die Anbringung den Verkehrsraum, insbesondere an der genannten Kreuzung, wie er derzeit gestaltet ist, einschränken würde. Die Fläche zur Anbringung ist entlang der Straße „van-Gülpen-Straße“ in der Form nicht gegeben. Neben der Fahrspur für den Autoverkehr, auf dem auch der Radverkehr geführt wird, ist ein Bürgersteig mit Hochbord. Die Fläche für den Fußgängerverkehr einzuschränken wird als problematisch angesehen.

Mithin soll von der Anbringung von Ampeltrittbrettern in besagten Kreuzungsbereich abgesehen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter