Betreff
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW;
hier: Satzung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Vorlage
05 - 17 1076/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW am 11.07.2023 die Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes für Grundstücke der Emmericher Innenstadt im Bereich zwischen Alter Markt, Rheinpromenade, Parkring, Gaemsgasse, Kaßstraße und Neumarkt in Emmerich am Rhein entschieden.

 

Die Gründe für die Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des Entscheides (hier: E-Mail vom 12.07.2023 an die Mitglieder des Rates) über den Sachverhalt informiert.

 

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW sind Dringlichkeitsentscheidungen dem entscheidungsbefugten Gremium in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister