Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 17 1082/2023/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2020

 

  1. stellt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung vom 20.06.2023 fest,
  2. beschließt der Rat den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
  3. beschließt der Rat dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2020 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

Sachdarstellung :

In der Sitzung des Rates vom 20.06.2023 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 05.09.2023 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung vom 20.06.2023 inkl. im Rechnungsprüfungsausschuss dargelegter Korrektur des Lageberichtes gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

 

Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister