Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 und unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2020
- stellt
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2020 in der Fassung vom 20.06.2023 fest,
- beschließt
der Rat den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
- beschließt
der Rat dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2020 die
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates vom 20.06.2023 hat die Verwaltung den Entwurf
des Jahresabschlusses 2020 zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eingebracht. Der Rat
hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht durch
den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen.
Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung erstellt und
endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 in seiner
Sitzung am 05.09.2023 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass
Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in der
Fassung vom 20.06.2023 inkl. im Rechnungsprüfungsausschuss dargelegter
Korrektur des Lageberichtes gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als
Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses
verwiesen.
Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss
durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem
entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister