Beschlussvorschlag
Der Rat wählt unter Berücksichtigung des kommunalen Wahlergebnisses aus
dem Jahr 2020 zum/zur Ortsvorsteher/in des Ortsteil Klein-Netterden
Herrn/Frau …
Sachdarstellung :
In der Ratssitzung vom 12.11.2020 wurde Frau Lindlahr zur Ortsvorsteherin des Ortsteils Klein-Netterden gewählt.
Mit Aufnahme ihrer hauptamtlichen Tätigkeit bei der Stadt Emmerich am Rhein am 01.08.2023 erfüllt Frau Lindlahr die persönlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 KWahlG nicht mehr. Frau Lindlahr hatte deshalb am 15.06.2023 ihren Rückzug als Ortsvorsteherin des Ortsteils Klein-Netterden zum 31.07.2023 erklärt.
Gemäß § 39 GO NRW iVm. §§ 1 u. 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat u.a für den Ortsteil Klein-Netterden einen Ortsvorsteher / eine Ortsvorsteherin. Scheidet der Ortsvorsteher / die Ortsvorsteherin vorzeitig aus dem Amt, so ist vom Rat ein neuer/neue Ortsvorsteher/in zu wählen für den Rest seiner Wahlzeit.
Ortsvorsteher/in kann werden, wer gemäß § 39 Abs. 6 S. 2 GO NRW dem Rat angehört oder angehören könnte, im Sinne von § 13 Abs. 1 KWahlG, und die Person soll in dem Bezirk, für den er/sie bestellt werden soll, wohnhaft sein.
Entsprechend § 39 Abs. 6 GO NRW erfolgt die Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin unter Berücksichtigung des bei der Wahl der Gemeindevertretung im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses. Im Ortsteil Klein-Netterden wurde bei der Kommunalwahl 2020 wie folgt gewählt.
Ortsteil |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
FDP |
AFD |
BSD |
UWE |
Klein-Netterden |
155 |
74 |
35 |
81 |
16 |
10 |
9 |
7 |
Vorschlagsberechtigt ist demnach die CDU-Ratsfraktion.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende Haushaltsmittel für die Entschädigung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin stehen im Haushalt bereit.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister