Betreff
Ortsvorsteher/in
Vorlage
01 - 17 1084/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt unter Berücksichtigung des kommunalen Wahlergebnisses aus dem Jahr 2020 zum/zur Ortsvorsteher/in des Ortsteil Klein-Netterden

Herrn/Frau …

 

Sachdarstellung :

 

In der Ratssitzung vom 12.11.2020 wurde Frau Lindlahr zur Ortsvorsteherin des Ortsteils Klein-Netterden gewählt.

Mit Aufnahme ihrer hauptamtlichen Tätigkeit bei der Stadt Emmerich am Rhein am 01.08.2023 erfüllt Frau Lindlahr die persönlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 KWahlG nicht mehr. Frau Lindlahr hatte deshalb am 15.06.2023 ihren Rückzug als Ortsvorsteherin des Ortsteils Klein-Netterden zum 31.07.2023 erklärt.

 

Gemäß § 39 GO NRW iVm. §§ 1 u. 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat u.a für den Ortsteil Klein-Netterden einen Ortsvorsteher / eine Ortsvorsteherin. Scheidet der Ortsvorsteher / die Ortsvorsteherin vorzeitig aus dem Amt, so ist vom Rat ein neuer/neue Ortsvorsteher/in zu wählen für den Rest seiner Wahlzeit.

Ortsvorsteher/in kann werden, wer gemäß § 39 Abs. 6 S. 2 GO NRW dem Rat angehört oder angehören könnte, im Sinne von § 13 Abs. 1 KWahlG, und die Person soll in dem Bezirk, für den er/sie bestellt werden soll, wohnhaft sein.

 

Entsprechend § 39 Abs. 6 GO NRW erfolgt die Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin unter Berücksichtigung des bei der Wahl der Gemeindevertretung im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses. Im Ortsteil Klein-Netterden wurde bei der Kommunalwahl 2020 wie folgt gewählt.

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

GRÜNE

FDP

AFD

BSD

UWE

Klein-Netterden

155

74

35

81

16

10

9

7

 

Vorschlagsberechtigt ist demnach die CDU-Ratsfraktion.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel für die Entschädigung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin stehen im Haushalt bereit.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister