Betreff
Schulwegsicherung - Plagweg, Elten;
hier: Eingabe Nr. 10/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1087/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der CDU Ortsverband Elten beantragt in seinem Antrag vom 25.05.2023 (siehe Anlage 1) die Suche nach einer geeigneten Schulwegesicherungsmaßnahme an der Straße Plagweg in Elten.

 

In dem Antrag wird angeregt, entlang eines Teilstücks der Straße Plagweg, zwischen der Sandstraße und der Lindenallee, ein Geländer zur Abgrenzung des Gehweges anzubringen oder eine andere geeignete Maßnahme im Sinne der Schulwegsicherung an der Straße vorzusehen. Die konkret vorgeschlagene Idee eines Geländers entlang der Straße ist hier nicht geeignet. Der vorhandene, ohnehin schon nicht befestigte, Pfad würde mit einem Geländer noch schmaler werden. Ein notwendiger Sicherheitsabstand zum Straßenraum für das Geländer müsste eingehalten werden. In dem konkreten Bereich würde ein Geländer daher eher behindern als Verbesserung schaffen. Die Gefahr, dass aufgrund des verbleibenden schmaleren Pfads zu Fuß Gehende auf die Fahrbahn ausweichen und dann keinen Rückzugsweg auf den Weg haben, spricht zudem dagegen.

Es handelt sich um einen Straßenabschnitt, auf dem als Höchstgeschwindigkeit 30km/h gilt. Der vorhandene ausgetretene Pfad unter den Bäumen ist durch einen Bordstein abgegrenzt. Gleichwohl ist die Situation für zu Fuß Gehende, über den selbstgeschaffenen Pfad nicht ideal. Das Thema Schulwegsicherung taucht in vielen Facetten, so wie in diesem Fall, immer wieder über einzelne Detailanfragen, politische Eingaben, die Maßnahmenliste des Nahmobilitätskonzeptes oder die inzwischen an allen Grundschulen im Stadtgebiet thematisierte Elterntaxi-Herausforderung auf. 

Der Fachbereich Stadtentwicklung wird daher auch in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport den Schulwegplan neu auflegen, indem geeignete Routen rund um die – insbesondere- Grundschulen angezeigt werden sollen. An einem Schulwegplan sind regelmäßig auch beteiligt: Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Verkehrswacht Kreis Kleve, Schule, Elternvertretung, ggfs. Schüler. Dieser Schulwegplan, soll bei der Schulanmeldung den neuen Schülerinnen und Schülern bzw. Familien an die Hand gegeben werden.

In einem parallel auszuarbeitenden Papier sollen, Maßnahmen gebündelt dargestellt werden, sodass eine Art Handlungsleitfaden für Schulwegsicherung zu den Schulstandorten im Stadtgebiet entsteht.

Für die Schulwege sollen die bereits vorhandenen Markierungen, in Form gelber Punkte, welche geeignete Querungsstellen anzeigen, in dem Zuge kontrolliert und wenn nötig ausgebessert oder ergänzt werden.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter