Betreff
Speelberger Straße/Hansastraße - Errichtung eines Zebrasteifens / eines Kreisverkehres / eines Tempolimits;
hier: Eingabe Nr. 20/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1103/2023
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

Sachverhalt :

 

Die vorliegende Eingabe ist als Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweise zuleiten.

In jedem Fall gilt es sicherzustellen, dass der Petent über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer wurden intensiv im Nahmobilitätskonzept der Stadt Emmerich betrachtet und entsprechende Maßnahmen gefasst. Die Kreuzung Hansastraße / Speelberger Straße ist bereits mit der ID_NR KN_39 in das Konzept aufgenommen und hat dort die Priorität 1 erhalten. Dementsprechend fanden bereits zwei Verkehrszählungen und -beobachtungen statt. Aus den Erkenntnissen werden derzeit innerhalb der Verwaltung mögliche Maßnahmen diskutiert. Die Umsetzung der Maßnahmen (z.B. Tempo 30 oder ein Fußgängerüberweg) bedarf jedoch einer Abstimmung mit einem großen Kreis von Beteiligten.

 

Seitens der Verwaltung ist geplant, die erforderliche Abstimmung von Maßnahmen im Rahmen von Aktionen zur Schulwegsicherung durchzuführen. Dazu sollen Ortstermine mit allen Beteiligten (Verkehrswacht, Polizei, Schulleitung, Elternvertretung, Politik, usw.) geführt werden. Um die einzelnen Schulen herum sollen Strecken und Kreuzungspunkte betrachtet werden, die häufig von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Anhand der Priorisierung im Nahmobilitätskonzept soll der vorgenannte Bereich zeitnah betrachtet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister