Betreff
Klassenbildung an Grundschulen;
hier: Vorabinformationen über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/2025
Vorlage
04 - 17 1107/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 6 a Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW darf auf dem Gebiet eines Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Rechenwert kleiner als 15 (wie in Emmerich), auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres zu berechnen und der Schulaufsichtsbehörde weiterzuleiten.

 

Damit die Grundschulen bei den Schulanmeldungen in der 43./44. Kalenderwoche (Anmeldewoche: 23. Oktober bis 03. November 2023) bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr 2024/25 durchgeführt.

 

Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss (voraussichtlich in der Sitzung am 23. November 2023) eine aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Für die o. g. Prognoseberechnungen wurden die im Anmeldezeitraum (01.10.2017 bis 30.09.2018) geborenen Kinder, sowie die Kinder aus dem letzten Einschulungsjahrgang, die zurückgestellt wurden mit der durchschnittlichen Übergangsquote (95 %) errechnet. Bei der danach zu berücksichtigenden Schülerzahl von 311 Schülerinnen und Schüler (SuS) ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl von 14 Eingangsklassen (ungerundet 13,5217…).

 

 

Anmerkungen zum aktuellen Einschulungsjahrgang

Für die Grundschulen kann es aufgrund der oben genannten Prognose und dem zur Verfügung stehenden Schulraum zu folgender Eingangsklassenverteilung kommen:

 

Rheinschule                       2 Eingangsklassen

Leegmeerschule              3 Eingangsklassen

Liebfrauenschule            3 Eingangsklassen

St. Georg-Schule             4 Eingangsklassen

Michaelschule  2 Eingangsklassen

 

 

Die tatsächliche Klassenverteilung kann erst nach abgeschlossenem Anmeldeverfahren erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter