Betreff
Bericht über den Haus- und Fachärztemangel;
hier: Eingabe Nr. 22/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
18 - 17 1110/2023
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat weist die Anregung mit Verweis auf die in der Sachverhaltsdarstellung benannten Gründe zurück.

 

Sachverhalt :

 

Die vorliegende Eingabe ist als Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweise zuleiten.

In jedem Fall gilt es sicherzustellen, dass der Petent über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Die Zuständigkeit für das Themenfeld Gesundheit (und damit u.a. auch dem Monitoring der Ärztelandschaft) obliegt dem Kreis Kleve als untere Gesundheitsbehörde. Das Thema Ärztemangel im ländlichen Raum ist kein spezifisches Thema für Emmerich am Rhein, sondern betrifft alle Kommunen im Kreis Kleve; deshalb ist der Kreis auch die geeignete Ebene, um strukturelle Maßnahmen zu entwickeln (wie z.B. das Hospitationsmodell), um dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Auf dieser Ebene findet auch ein regelmäßiges Monitoring der Ärztelandschaft statt

 

Die Verwaltung steht zusätzlich über das etablierte lokale Ärztenetzwerk (beteiligt ist auch das Krankenhaus) in regelmäßigem Austausch mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort, in den auch das Krankenhaus eingebunden ist. Über diesen Weg ist es außerdem bereits gelungen, Ärztinnen und Ärzte für eine Praxisübernahme oder eine Praxisneugründung in Emmerich am Rhein zu gewinnen

 

Die Verwaltung sieht mit Blick auf die oben genannten Gesichtspunkte und den sehr eingeschränkten kommunalen Handlungsspielraum in diesem Themenfeld keinen Mehrwert in der Erstellung eines kommunalen Berichtes zum Ärztemangel.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister