Betreff
Überarbeitung/Anpassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 23/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
06 - 17 1111/2023
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat weist die Anregung mit Verweis auf die in der Sachverhaltsdarstellung benannten Gründe zurück.

 

Sachverhalt :

 

Die vorliegende Eingabe ist als Anregung im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweise zuleiten.

In jedem Fall gilt es sicherzustellen, dass der Petent über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Die Gewinnung von Nachwuchskräften für die Freiwillige Feuerwehr hat verwaltungsseitig seit Jahren einen hohen Stellenwert. So wurde vor Ort die Kinder- und Jugendfeuerwehr installiert, um den Nachwuchs frühzeitig für das Ehrenamt und die Arbeit der Feuerwehr zu begeistern. Dieses Instrument hat sich etabliert und zeigt erste Erfolge. Auch wird die ”Satzung über die Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein” in Abstimmung mit und im Sinne der Akteure zeitnah angepasst.

Zudem hat Rat mit der Verabschiedung des Haushaltes 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 Euro für die Mitgliederwerbung freigegeben. Seit Juli 2023 wird die Mitgliederwerbung mit Unterstützung einer professionellen Agentur in Form einer Werbe-Kampagne –mit Schwerpunkt Social Media- umgesetzt. U.a. sind erste Videoclips Ende letzter Woche online gegangen; flankierende begleitet wird diese Kampagne durch konkrete Aktionen der einzelnen Einheiten. Exemplarisch sei in diesem Kontext auf den ”Action Day” am 17.09.2023 zu verwiesen.

 

Die vorstehend skizzierten Maßnahmen dokumentieren, dass Rat und Verwaltung sich des Themas bereits frühzeitig und umfassend angenommen haben. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Ergebnisse der laufenden Kampagne zunächst abzuwarten und dann in Rücksprache mit der Wehrleitung und den Einheitsführern weitere Schritte zu planen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Anregung Nr. 23/2023 zurückzuweisen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister