Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2022 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 17 1115/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.       Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2022 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

2.       Der Rat beschließt

 

2.1.    den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2022 festzustellen und

 

2.2.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein und Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 48.898,82 € in die allgemeine Rücklage der KBE,

 

2.3.    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2022 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2022 (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (Anlage 3) vor. In Anlage 4 ist der gesamte Prüfbericht einschließlich dem Lagebericht beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 20.09.2023 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Gesamtausgabe des Jahresabschlusses 2022 wird, soweit möglich, ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 17.10.2023 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, über die Gewinnverwendung des Ge-schäftsjahres 2022 einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, da nunmehr der geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Anmerkung zum Ergebnisverwendungsvorschlag 2022: Im Jahr 2022 sind an die Stadt Emmerich am Rhein 760.141,00 € geleistet worden (Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 14.12.2021 über eine Vorababführung i.H.v. 734.896,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Eversheim Stuible hat zu keinen Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Die KBE hat das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 809.039,82 € abgeschlossen. Das Jahresergebnis ist als gut zu bezeichnen. Die Abführung an die Stadt Emmerich am Rhein / Eigenkapitalverzinsung ist in der geforderten Höhe wirtschaftlich vertretbar.

 

Für weitere Details, wie zum Beispiel ein Plan-Ist-Vergleich wird auf den Lagebericht in Anlage 4 zum Prüfbericht verwiesen

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter