Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2022
Vorlage
70 - 17 1116/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Sachdarstellung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2022 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Ein-richtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

 

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z.B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.

 

Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage (GAR) zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte wird nachfolgend im Einzelnen erläutert.

 

In den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal wurden bei der Gebührenkalkulation für 2022 die positiven GAR’s den Vorgaben des KAG folgend gebührenmindernd eingesetzt. Danach und in Nachkalkulation wurden im Betriebszweig Klärwerk 2.257.697,67 € und im Betriebszweig Kanal 1.307.077,01 € in Anspruch genommen. Die GAR im Betriebszweig Klärwerk weist damit zum Stand 31.12.2022 einen Fehlbetrag i.H.v. 158.737,17 € und die GAR im Betriebszweig Kanal weist damit zum Stand 31.12.2022 ein Guthaben i.H.v. 160.534,24 € aus.

 

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr schließt mit einem Fehl i.H.v. 498,49 € ab. Die GAR liegt damit bei 20.044,77 €.

 

Gleichfalls negativ schließt die Sparte Straßenreinigung/Winterdienst ab. Das Fehl beziffert sich auf 23.422,51 € und mindert die GAR auf 14.480,64 €.

 

Im Bereich Abfall fiel das Ergebnis mit 355.653,86 € höher aus als kalkuliert. Die Gebührenausgleichsrücklage konnte sich auf 377.483,99 € steigern.

 

Der Betriebszweig Friedhof schließt mit einem deutlichen Minus von 125.269,24 € ab. Die GAR weist damit ein Minus von 124.871,50 € aus. Die Friedhofgebühren wurden bereits in den vergangenen Jahren angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2020 wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird auch darüber entscheiden, ob die Gebühren zukünftig stabil bleiben.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung für 2024 wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Abwassergebühren - tendenziell steigend
  2. Fäkalienabfuhr - tendenziell steigend
  3. Straßenreinigungsgebühren - tendenziell unverändert
  4. Abfallgebühren - tendenziell unverändert
  5. Friedhofgebühren - tendenziell steigend

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter