Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 3 Absatz 3 BHKG
Vorlage
06 - 17 1129/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2023 für die Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der in der Anlage zur Vorlage vorliegenden Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, einen Antrag nach § 10 Satz 3 BHKG auf Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

 

Sachdarstellung :

 

zu 1.:

 

Zum 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das zuvor geltende Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) abgelöst. Insbesondere regelt das BHKG auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden und Institutionen in den vorgenannten Bereichen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden sind in § 3 BHKG geregelt.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BHKG unterhalten die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Zwecks Sicherstellung der Leistungsfähigkeit sind die Gemeinden unter anderem gemäß § 3 Abs. 4 BHKG zur angemessenen Grundausbildung sowie Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr verpflichtet. § 3 Abs. 2 BHKG verpflichtet die Gemeinden des Weiteren dazu, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen und eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher zu stellen, sowie Maßnahmen zur Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung (§ 3 Abs. 5 BHKG) zu ergreifen.

 

Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Feuerwehr in sachlicher und personeller Hinsicht stellt der Brandschutzbedarfsplan, zu dessen Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 3 BHKG in der Pflicht stehen, die zentrale Planungsgröße dar.

 

Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wurde daher zunächst die Aufgaben der Kommunen, insbesondere der Feuerwehr, im Sinne des BHKG dargestellt sowie hierauf folgend eine Analyse der Ausgangssituation unter Berücksichtigung unter anderem der Anzahl der Einwohner, der topographischen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten, der Art der Bebauung und Nutzungsstrukturen sowie der verkehrlichen Struktur zur Ermittlung des konkreten Gefahrenpotentials durchgeführt. Hierzu wurde u.a. das gesamte Gemeindegebiet in Planquadrate aufgeteilt und jedem einzelnen Planquadrat eine konkrete Gefahrenstufe zugeordnet.

 

Auf der Grundlage dieser Gefahrenanalyse wurden nachfolgend die Schutzziele der Stadt Emmerich am Rhein unter Einbeziehung der gesetzlichen Hilfefristen, der notwendigen Funktionsstärken sowie des Erreichungsgrads (prozentualer Anteil der Einsätze, bei dem die Hilfefristen und die Funktionsstärken eingehalten werden) konkret definiert. Bei der Festlegung der Schutzziele werden der Bedarf an Personal, Technik und Organisation eines standardisierten Brandeinsatzes sowie weiterführender Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr berücksichtigt.

 

Aus den Schutzzielen leitet sich eine Soll-Struktur der Feuerwehr ab, welche der Ist-Struktur gegenübergestellt wird. Sich hieraus ergebende Defizite werden nachfolgend durch gezielte Maßnahmen, welche im Brandschutzbedarfsplan konkret beschrieben und dargelegt werden, behoben und bereits der Soll-Struktur entsprechende Aufgaben und Maßnahmen konsequent weitergeführt, um die Erreichung der jeweiligen Schutzziele auch in den kommenden Jahren dauerhaft sicherstellen zu können.

 

Somit dient der Brandschutzbedarfsplan auch als Grundlage der Steuerung der Feuerwehr und deren Einsatzfähigkeit durch die Verwaltung.

 

Der seitens der Beteiligten an der Erarbeitung dieses Brandschutzbedarfsplans durchgeführte Soll-Ist-Vergleich hat bereits zur Festlegung und auch Umsetzung von Maßnahmen geführt, welche im Plan selbst ausführlich dargelegt und dokumentiert sind. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Maßnahmen um die Errichtung eines zusätzlichen Innenstadtstandortes an der Dederichstraße. Der Innenstadtstandort befindet sich aktuell im Bau und soll im ersten Halbjahr 2024 in Betrieb genommen werden. Bauliche Maßnahmen, welche sich bereits in der Planungsphase befinden, sind des Weiteren die Errichtung eines Übungsturms auf dem Gelände der Pastor-Breuer-Straße zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr sowie die Errichtung einer Aufzugsanlage u.a. zur Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes Pastor-Breuer-Straße mit dem Ziel der Gewährleistung der Brandschutzerziehung und -aufklärung für alle Zielgruppen. Ebenfalls soll das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines neuen Mehrzweckbootes zur Sicherstellung des Brandschutzes auf dem Rhein kurzfristig, auf jeden Fall noch in 2023, begonnen werden. Die Beschaffung eines Stromerzeugers für das Gebäude Pastor-Breuer-Straße wurde bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht, die Stromerzeuger für die übrigen Gerätehäuser sind im kommenden Haushalt 2024/2025 berücksichtigt. Nicht zuletzt wurde zwecks Optimierung der Einsatzkleidung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Jahr ein Trageversuch für ein neues System bestehend aus einer Unter- und einer Überjacke für die Atemschutzgeräteträger mit der Fa. Alwit gestartet.

 

Auch im Bereich der Nachwuchsförderung sowie der Mitgliedergewinnung ist die Stadt Emmerich am Rhein aktiv. So wurden in diesem Jahr neben der Fortführung der Kinderfeuerwehr sowie der Arbeit mit der Jugendfeuerwehr gezielt Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung durchgeführt. Unter anderem wurden mit Hilfe einer Medienagentur gezielt Aktionen in sämtlichen Medien und sozialen Netzwerken erarbeitet ebenso wie im September 2023 gezielt mit dem ”Action Day” der individuelle Kontakt zu interessierten Bürgern gesucht wurde.

 

Die Verwaltung setzt sich selbstverständlich auch mit sich aus den Pflichtaufgaben der Gemeinde im Sinne des BHKG ergebenden Aufgaben der hauptamtlichen Kräfte auseinander, weshalb auch geplant ist, sich mit der Bemessung des Stellenbedarfs der hauptamtlichen Kräfte auseinanderzusetzen. Mit den ersten Arbeiten zur Ermittlung des konkreten Bedarfs u.a. im Bereich der Geräte- und Fahrzeugwartung ist ebenfalls in diesem Jahr bereits begonnen worden.

 

Im Ergebnis lassen sich somit dem Brandschutzbedarfsplan 2023 die umfassende Darstellung der Aufgaben der Stadt Emmerich am Rhein und ihrer Feuerwehr, der hiermit einhergehenden Schutzziele und der hieraus resultierenden Maßnahmen sowie der zur Umsetzung dieser Ziele und Maßnahmen erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung entnehmen.

 

Der Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein über den Brandschutzbedarfsplan stellt somit einen weiteren bedeutsamen Meilenstein im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Emmerich am Rhein im Sinne des BHKG dar.

 

 

zu 2.:

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat als mittlere kreisangehörige Stadt gemäß § 10 Satz 2 BHKG grundsätzlich eine ständig besetzte Feuerwache unter dem Einsatz von hauptamtlichen Kräften zu betreiben. Gemäß § 10 Satz 3 BHKG kann die Bezirksregierung - dies ist für die Stadt Emmerich am Rhein die Bezirksregierung Düsseldorf - Ausnahmen zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.

 

Der Brandschutzbedarfsplan 2023 belegt, dass in Emmerich am Rhein der Brandschutz und die Hilfeleistung durch die Freiwillige Feuerwehr sichergestellt wird.

 

Besagte Leistungsfähigkeit wird unter Beachtung und Umsetzung der Vorgaben und Maßnahmen dieses Brandschutzbedarfsplans aufrechterhalten, weshalb er auch als Maßstab und wesentliche Grundlage für die Gewährung der Ausnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf dient. Eine Abstimmung der Konzeption und Inhaltes des Brandschutzbedarfsplans mit dem Kreis Kleve als zuständige Aufsichtsbehörde - hier des Kreisbrandmeisters - hat bereits stattgefunden und die vollumfassende Unterstützung durch den Kreis Kleve erfahren.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt, unter Zugrundelegung des Brandschutzbedarfsplans 2023 den Antrag auf Gewährung der Ausnahme zu stellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die aus der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans resultierenden Maßnahmen werden jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgestellt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister