Betreff
Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr 's Heerenberger Straße/Nollenburger Weg/Gerhard-Storm-Straße;
hier: Eingabe Nr. 17/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1140/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die CDU beantragt die Änderung der Vorfahrtsreglung im Kreisverkehr `s-Heerenberger Straße/Nollenburger Weg/Gerhard-Storm-Straße (Rad – und Fußgängerquerungen) zugunsten der Radfahrer und Fußgänger, da der Kreisverkehr für viele Schülerinnen als wichtiger Knotenpunkt genutzt wird.

 

Um dies zu gewährleisten und einen Schilderwald zu verhindern, ist es notwendig den Kreisverkehr baulich zu verändern.

Dazu muss der Kreisverkehr umlaufend mit einer Fahrradfurt in Verbindung mit einem Fußgängerüberweg (FGÜ) ausgestattet werden, der mindestens einen Abstand von 2 m zur Fahrbahn vorweist. Für den FGÜ ist mindestens eine Breite von 3 m erforderlich. (siehe Beschilderungsplan als Anlage 2).

Dadurch erübrigen sich „Vorfahrt achten“ Schilder und FGÜ - Schilder sind ebenfalls nicht notwendig.

Durch das Ingenineurbüro Petrasch wurde eine Skizze (Anlage 3) mit der neuen kreisrunden Radwegeführung erstellt.

Aktuell ist das Ingenieurbüro beauftragt worden, eine vollständige regelgerechte Lageplanzeichnung zu erstellen, die den Umbau der Querungshilfen, die Anpassung des Radweges, das Anlegen der FGÜ sowie weitere Tiefbauanpassungen umfasst.

Nach Vorlage des Lageplans soll eine Kostenschätzung erfolgen und das Ergebnis erneut dem ASE vorgelegt werden.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.Die Deckung erfolgt durch Produkt: 7.000079.700.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter