Eingabe Nr. 18/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Vorgetragenen bzw. der
aufgefzeigten Verfahrensweise zu..
Sachdarstellung :
Im August 2023 stellte der CDU-Ortsverband Emmerich den Antrag (siehe Anlage 1), das Konzept der vorhandenen Fahrradstraße zu überprüfen, besonders im Hinblick auf Verkehrs- und Sicherheitsstandards. Als möglicher Lösungsvorschlag wird eine Fahrradampel in den Kreuzungsbereichen Wallstraße/Pesthof und Wallstraße/Agnetenstraße genannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Klimaschutz ist eine der wohl wichtigsten Aufgaben dieses und des nachfolgenden
Jahrzehnts und hat eine immense Bedeutung für die Erhaltung der
Lebensbedingungen und für eine gute Lebensqualität der heutigen und der
künftigen Generationen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass durch
den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch den Menschen ein Klimawandel mit
massiven ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Konsequenzen
verursacht wird. Erfolgt jetzt kein entschlossenes Handeln, ist die
Lebensgrundlage mit der Erfüllung von Bedürfnissen heutiger und künftiger
Generationen extrem gefährdet. In sechs sogenannten Transformationsbereichen
werden Themencluster zusammengefasst, die mehrere Ziele adressieren und zu
denen durch die Bundesregierung zentrale transformative Maßnahmen mit
wesentlichen Auswirkungen auf den Klimaschutz festgelegt werden. Explizit
angesprochen wird der Verkehr.
Demnach ist Mobilität als unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen
Lebens, der weiterhin allen Menschen zugänglich sein muss, anzuerkennen.
Gleichzeitig müsse Mobilität immer stärker den Belangen des Umwelt- und
Klimaschutzes Rechnung tragen. Notwendige Veränderungen umfassen nach Ansicht
von Fachexpertinnen und Fachexperten der Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen e. V. (FGSV) dabei auch angepasste Vorgehensweisen der
Planung, des Entwurfs, des Baus und des Betriebs von Verkehrsangeboten und
Verkehrsanlagen. Gefragt ist ein sofort einsetzendes, entschlossenes Handeln
mit dem Ziel, die verkehrsbezogenen Klimaschutzziele zu erreichen[1].
Als wichtiges Element hin zu einer fahrradfreundlichen Mobilität erfreut sich
die Fahrradstraße immer größerer Beliebtheit in deutschen
Kommunen.Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die grundsätzlich den
Radfahrenden vorbehalten sind, bzw. auf denen Radfahrende Vorrang haben. Dies
schafft Sicherheit und Komfort und trägt dazu bei, das Fahrrad als attraktive
Alternative zum Pkw zu nutzen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen –
insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance,
hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren und
hiermit nicht nur den Radverkehr zu fördern, sondern einen wesentlichen Beitrag
zu einer klimagerechten Mobilität zu liefern[2]. Die
verschiedenen wissenschaftlichen Studien zeigen, dass die durch
Verkehrsberuhigung befürchteten Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr in der Regel nicht
eintreten. Es zeigte sich, dass vielmehr das Gegenteil der befürchteten
Auswirkungen auftritt: Wer Straßen für den Pkw-Verkehr (aus)baut, erzeugt
Verkehr, wer Straßen in z.B. verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrradstraßen
umbaut, erzeugt Lebensqualität und zugleich Mobilität. Mehr Aufenthaltsqualität
führt meist zu einer erhöhten Bereitschaft, längere Wegstrecken mit dem Rad
oder zu Fuß zurückzulegen[3].
Vor der Förderung der Nahmobilität steht unumstritten die Verkehrssicherheit. Welche im Fahrrad- und Nahmobilitäsgesetz NRW mit der „Vision Zero“ (§7 (1) FaNaG) verankert ist. Das Ziel ist es, Verkehrsunfälle zu vermindern, dabei formuliert das Verkehrssicherheitsprogramm NRW, aufgelegt durch das Verkehrsministerium NRW, Maßnahmen, wobei der Mensch mit seinen Mobilitätsbedürfnissen im Vordergrund steht[4].
Die oben genannten Ziele der Verkehrssicherheit und einer fahrradfreundlichen Mobilität werden auch in Emmerich am Rhein verfolgt. Verstärkt auch durch die Mitgliedschaften im Zukunftsnetz NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Im Rahmen des Antrages der Bündnis 90 die Grünen Fraktion aus dem Jahr 2021 wurde gemeinschaftlich mit dem Büro StadtVerkehr geprüft, ob die Burg- und Wallstaße zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden können. Dieses wurde positiv entschieden, sodass die Errichtung der Fahrradstraße in das Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Emmerich aufgenommen und Ende 2021 umgesetzt wurde.
Es handelt sich bei der Fahrradstraße um eine „unechte“ Fahrradstraße, da weiter auch Kfz-Verkehr zulässig ist. Im September 2022 wurde in den Kreuzungsbereichen Pesthof/Wallstraße und Agnetenstraße/Wallstraße die Vorfahrtsregelung geändert. Vorfahrtsberechtigt sind die Verkehrsteilnehmer der Wall- und Burgstraße. Grundsätzlich ist das Ziel, die Fahrradstraße durchlaufen zu lassen, sodass parallel zur L 7 eine komfortable Verbindung entsteht.
Im Juli 2023 hat die Stadtverwaltung durch zugesendete Polizeiberichte und
Bürgerrückmeldungen Kenntnis über drei Unfälle im Kreuzungsbereich
Agnetenstraße/ Wallstraße erhalten. Im Januar 2023, März 2023 und Juni 2023 kam
es an der Kreuzung zu Zusammenstößen jeweils zwischen einem Radfahrenden und
einem PKW. Es wurden keine schweren Verletzungen festgestellt. Bei zweien fuhr
der PKW auf der Agnetenstraße Richtung Großer Wall und der Radfahrende kam aus
der Wallstraße, bei einem fuhr der PKW in Richtung Nonnenplatz und der
Radfahrende kam aus Richtung Burgstraße/Wallstraße. An der Kreuzung
Pesthof/Wallstraße kam es zu keinen Unfällen zwischen Radfahrenden und PKWs.
Wegen der oben aufgeführten Zusammenstöße wurde an dem Kreuzungsbereich auf der
Agnetenstraße das Verkehrszeichen V-205 („Vorfahrt achten“-Schild) durch ein
Verkehrszeichen V-206 („Stopp-Schild“) ausgetauscht, sodass der die
Fahrradstraße querende Verkehr halten muss. Des Weiteren steht die
Stadtverwaltung im Austausch mit der Polizei, der AGFS und dem ADFC
Kreisverband Kleve, um geeignete Maßnahmen umzusetzen, welche die im Antrag genannten
Kreuzungsbereiche im Sinne der Verkehrssicherheit verbessert. Sobald Maßnahmen
ausgearbeitet wurden, werden diese dem Ausschuss mitgeteilt.
Die im Antrag erwähnte Maßnahme einer Fahrradampel wird in dem Zuge noch einmal
geprüft. Die errichtete Fahrradstraße liegt wie im Fuß-und
Radwegekonzept aufgeführt im Hauptradwegenetz der Stadt Emmerich und ist
entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift
zur StVO als Vorfahrtsstraße einzuordnen. Eine Errichtung von Fahrradampeln
würde dem widersprechen. Ferner handelt es sich wie bereits erwähnt um eine
unechte Fahrradstraße, wo der Kfz-Verkehr zulässig ist, welcher zurzeit
ebenfalls vorfahrtsberechtigt ist und eine Verkehrsampel mit Anforderungstaster
hier nicht realisiert werden kann. Eine Verkehrsampel mit Induktionsschleifen
würde die durch diese Maßnahme entstehenden Investitionskosten noch um ein
Vielfaches erhöhen.
Bei den beiden im Antrag aufgeführten Problemfällen handelt es sich jeweils um Fehlverhalten der Autofahrer/innen. Am Pesthof muss auch in Erwartung der Erreichung der Ampel zum Großen Wall bei Grün die Vorfahrt der Wallstraße beachtet werden. Einen Rückstau auf der B 8 sollte es bei regelkonformem Verhalten nicht geben. § 11 (1) StVO besagt, dass ein Fahrzeug auch bei Grün nicht in die Kreuzung einfahren darf, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Die Hauptrichtung auf der L 7 sollte somit duch die Fahrradstraße nicht beeinträchtigt werden.
Insgesamt besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf an der Ampel für die Benutzer der Fahrradstraße. Unfälle sollten im Rahmen der weiteren Maßnahmen (Rot-Markierung, Stopp-Schild etc.) weitgehend ausgeschlossen werden können, da beide Kreuzungen gut einsehbar sind.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter