Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern der Stadt;
hier: 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung; Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B
Vorlage
02 - 17 1165/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 sehen für die Grundsteuer A eine Erhöhung des fiktiven Hebesatzes auf 259 % und für die Grundsteuer B eine Erhöhung des fiktiven Hebesatzes auf 501 % vor. Die aktuellen Hebesätze der Stadt Emmerich am Rhein betragen 254 % für die Grundsteuer A bzw. 493 % für die Grundsteuer B.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat mit dem Haushaltsbegleitbeschluss vom 13.12.2022 umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Als ein Teil dieser Maßnahmen wurden die Grundsatzbeschlüsse G2 und G3 gefasst, welche festlegen, dass die Hebesätze der Stadt Emmerich am Rhein mindestens dem Niveau der fiktiven Hebesätze entsprechen.

 

Die Steuersätze werden gemäß § 78 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 zum Jahresbeginn noch nicht erfolgt sein wird, werden die Hebesätze zunächst durch eine eigenständige Hebesatzsatzung festgelegt. Der Ausweis in der Haushaltssatzung erfolgt dann deklaratorisch.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Umsetzung des Beschlusses führt ab 2024 zu einer jährlichen Ertragsverbesserung von rd. 100.000 Euro.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister