Beschlussvorschlag
Der Rat benennt
Herrn/Frau …
zum Mitglied des Kuratoriums der Stiftung St. Willibrordus-Spital
Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die Zusammensetzung und die Bildung des Kuratoriums regelt § 6 der Satzung der Stiftung St. Willibrordus-Spital Emmerich am Rhein. Das Kuratorium besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern, und zwar aus
a) dem für den Stadtbezirk Emmerich am Rhein zuständigen Pfarrer und einem katholischen Bürger der Stadt, die beide vom Diözesanbischof ernannt werden
b) einem katholischen Bürger der Stadt Emmerich am Rhein, der von den Mitgliedern zu a) gewählt wird;
c)
einem
katholischen Bürger, der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein benannt wird;
d) einem von der Maria-Johanna-Hospital Stiftung in Rees benannten katholischen Mitglied.
Die Amtszeit des am 26.09.2017 vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein gewählten Mitgliedes, Herrn Gerhard Gertsen, läuft jetzt aus, sodass eine Neubenennung zu erfolgen hat.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter