Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: 16. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 1175/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die 16. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Für 2021 war im Betriebszweig Fäkalienabfuhr die Gebühr auf 25,20 €/cbm erhöht worden. Für das Jahr 2022 konnte diese Gebühr auf Grund von Mehrmengen gegenüber der Kalkulation auf 21,00 €/cbm gesenkt werden. In 2023 erfolgte wiederum eine Anpassung auf 24,76 € / m³.

 

In 2024/25 muss die Gebühr auf 50 € / m³ angepasst werden. Grund hierfür ist eine Neuausschreibung der Abfuhrleistung und das dabei erzielte Ergebnis.

 

Gebührenentwicklung

 

Geltung ab

€/m3

Erläuterung

01.01.2021

25,20

Gebührenausgleichsrücklage war aufgezehrt.

01.01.2022

21,00

 

01.01.2023

24,76

u.a. Anpassung Betriebsführungsentgelt (Energie/Material)

01.01.2024

50,00

Ratsvorlage

 

 

Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2024

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Zahl enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 01.09.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und Investitionsmanagementvertrag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten des statistischen Bundesamtes vereinbart.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, entgegen dem kalkulierten Gebührensatz i.H.v. 50,67 € je m³ den Gebührensatz auf 50,00 € je m³ festzusetzen und folgend die als Anlage 1 gekennzeich-nete 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister