hier: 15. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 15. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999 (Anlage 1) sowie die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung
der Sperrgutannahmestelle.
Sachdarstellung :
In den letzten Jahren waren die Abfallgebühren sehr konstant geblieben, da auf Rücklagen in der Gebührenausgleichsrücklage / GBA zurückgegriffen werden konnte. In 2019 und 2020 wurde mit Sicht auf die Ausschreibung für 2021 auf Gebührenanpassungen verzichtet. Für 2021 erfolgte dann die Gebührenanpassung auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses unter Berücksichtigung des entstandenen Defizites. Für 2022 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. In 2023 konnte die Gebühr um ca. 3,7 % für einen Musterhaushalt gesenkt werden.
In 2024/2025 muss die Gebühr um 9,8 % für einen Musterhaushalt erhöht werden. Gründe hierfür sind massive Erhöhungen der Entsorgungsentgelte bei niedriger ausfallenden Erlösen.
Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende Teilbetrachtungen:
1. Hochrechnung für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2023
2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr 2024/25
2.1. Erfolgsplan (KAG)
2.2. Gebührenermittlung
2.3. Gebühren für einen Vier-Personen-Musterhaushalt
3. Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
4. Änderung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle
1.
Hochrechnung
für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2023
Das Jahresergebnis 2023 (Nachttrag) ergibt sich aus einer Hochrechnung der bekannten Daten bis Oktober 2023 sowie der Berücksichtigung des (tatsächlichen) Jahresergebnisses 2022.
2.
Kalkulation
der Abfallentsorgungsgebühr für 2024/2025
Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Ist-Erfolgsplans für 2022 und der Hochrechnung (Nachtrag) für 2023 festgelegt.
2.1. Erfolgsplan (KAG)
Erläuterungen:
2.2. Gebührenermittlung
Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm) zusammen. Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße ein.
2.3. Gebühren
für einen Vier-Personen-Musterhaushalt
Das bedeutet einen Kostenanstieg in Höhe von 9,8 %.
3.
Änderung
des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die Gebührenberechnung 2024/25 macht eine Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist als Anlage 1 beigefügt.
4.
Änderung
der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle
Die Gebührenberechnung 2024/25 macht ebenfalls eine Änderung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle erforderlich. Die geänderte Benutzungsordnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister