Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: 17. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 1178/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 17. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund aufgelaufener Überschüsse konnte die Straßenreinigungsgebühr über einige Jahre konstant gehalten werden. In 2019 war der Überschuss vollständig aufgezehrt und ein Defizit entstanden. Daher mussten die Gebühren für 2020 sowie 2021 angepasst werden. Die Prognose für den Abschluss 2022 fiel durch höhere Personal- und Treibstoffkosten schlechter aus. Das voraussichtlich entstehende Defizit konnte durch eine positive Gebührenausgleichsrücklage aus dem Vorjahr aufgefangen werden. Der Ausgleich senkte jedoch die zur Verfügung stehende Rücklage für die Gebührenkalkulation 2023. Dennoch konnte die Straßenreinigungsgebühr gesenkt werden. Die Winterdienstgebühr hingegen musste erhöht werden.

 

2024/2025 kann die Straßenreinigungsgebühr wiederum gesenkt werden (-9,6 %). Gründe hier-für sind geringere Aufwendungen für Treibstoff und Reparaturen. Der einfache Gebührensatz sinkt auf 2,08 € pro Meter Straßenlänge. Die Winterdienstgebühr bleibt mit 1,93 € pro Meter Straßenlänge gleich.

 

Erfolgsplanung 2022 - 2025

 

 

 

Erläuterungen zum WP 2024 und WP 2025

 

 

 

 

Gebührenermittlung ab 01.01.2024

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

Gebühren Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Kosten für die Straßenreinigung entfallen im Durchschnitt der Jahre 2024 und 2025 auf 199.084 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 105.132 laufende Meter Straße. Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

 

 

 

Reinigungs- (R) und Winterdienstklassen (W)

 

 

 

 

Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungssatzung

 

Die Änderung der Routen des ÖPNV/Busverkehr sowie eine hinzugekommene Straße machen eine Anpassung des Straßenverzeichnisses wie folgt notwendig:

 

 

 

 

Änderung des § 6 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sowie des Straßenverzeichnisses

 

Die neuen Gebührensätze sowie die Änderungen im Straßenverzeichnis machen eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein von 13.12.2006 notwendig. Die diesbezügliche 17. Nachtragssatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister