Betreff
Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Beschluss
Vorlage
70 - 17 1179/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Die Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 23.04.2008 bedarf einer Neufassung. Sie soll an die vom Städte- und Gemeindebund überarbeitete Mustersatzung (Stand Oktober 2018) angepasst werden.

 

Rechtliche Klarstellungen sowie Änderungen aus der betrieblichen Praxis werden berücksichtigt.

 

Außerdem wird eine Regelung zur Schließung des Neuen Friedhofs ’Hansastraße’ / Emmerich getroffen (vgl. §§ 4, 4a).

 

Danach ist ein Erwerb neuer Nutzungsrechte auf dem Neuen Friedhof ’Hansastraße’ nicht mehr möglich. Die bestehenden Nutzungsrechte bleiben unberührt, wobei sie auf die Dauer der Ruhefrist verlängert werden können. Nach Ablauf dieser Nutzungsrechte können sie für den bisherigen Nutzungsberechtigten, dessen Ehepartner, Geschwister oder Verwandte 1. Grades wiedererworben werden, wobei Bestattungen nur bis zum 31.12.2027 erfolgen. Somit sind ab dem 01.12.2028 Bestattungen dort nicht mehr zulässig.

 

Durch die Schließung sollen die Bestattungen auf dem Friedhof ’Friedensstraße’ konzentriert werden.

 

In einer Synopse (Anlage 2) finden sich Gegenüberstellungen der geltenden Satzung (Spalte 1), der Mustersatzung (Spalte 2) sowie der Neufassung der Satzung (Spalte 3).

 

In der Folge findet sich in der Anlage 1 die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Em-merich am Rhein.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister