Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: 7. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 1180/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die 7. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren (Anlage 1) zu beschließen.

 

Sachdarstellung :

 

 

  1. Einleitung
  2. Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege
  3. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
  4. Sonstige Benutzungsgebühren

 

 

  1. Einleitung

 

Nach positiven Abschlüssen war in den Jahren 2015 und 2016 für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen worden. Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wies die Gebührenausgleichsrücklage Ende des Jahres 2019 ein Defizit von knapp 136 T€ auf. Auch für das Jahr 2020 wurden die Gebühren angepasst. Es wurde auf kostendeckende Gebühren verzichtet, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nur eine Erhöhung von 8,5 % beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das negative Jahresergebnis der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2019, sowie das voraussichtliche Defizit, dass im Jahr 2020 erwartet wurde, aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wurde.

 

Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde der ”grünpolitische Wert” der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Haushalt gewährt wird, um 15.000 € auf 75.000 € angehoben.

 

Die für 2021 kalkulierten Gebühren haben in Kombination mit den Fördermitteln für den Ehrenfriedhof zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt. Da im Jahr 2022 Fördermittel in dieser Höhe nicht zu erwarten sind, mussten die Gebühren für einen ausgeglichenen Haushalt angepasst werden.

 

Bei zu erwartenden nahezu konstanten Bestattungszahlen im Jahr 2022 wurden jedoch wesentlich weniger Nutzungsrechte erworben, was zu geringeren Umsatzerlösen führte. Insbesondere dies führte zu einem Fehlbetrag von ca. 100.000 €, der zu einem Drittel bei der Gebührenkalkulation 2023 berücksichtigt werden musste. Folge war, dass die Gebühren in 2023 über alles um 7,38 % angepasst werden mussten.

 

Der negative Trend setzt sich fort. Auch in 2024/25 müssen die Gebühren erhöht werden. Die Erhöhung beläuft sich für die Nutzungsrechte, die Grabpflege sowie die Grabbereitung auf 14,6 %.

 

Ab dem 01.01.2024 werden ’Baumbestattungen’ angeboten. Hier wird erwartet, dass diese positiv angenommen werden und damit zu einer Entlastung des Gebührenhaushalts führen.

 

 

  1. Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

 

Grabbereitung

 

Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen, können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflan-zung der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hin-aus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage wer-den im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen zugeordnet, wie die Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt.

 

Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:

 

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Grabpflege

 

Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet.

 

Die Gebühren verändern sich nicht, jedoch sind die Gebühren für die Urnenerdröhren hinzugekommen:

 

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  1. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 

Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich die Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen der letzten 4 Jahre und den Zahlen im laufenden Jahr wurde die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.

 

Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:

 

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  1. sonstige Benutzungsgebühren

 

Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Friedhofskapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt. Die Gebühren für eine Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:

 

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Eine Zusammenstellung aller anfallenden Gebühren im Vergleich zur bisherigen Regelung befindet sich in der Anlage 2.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister