Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für die Wirtschaftsjahre 2024/2025;
hier: Beschluss
Vorlage
70 - 17 1181/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024/2025 sowie die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 760.000,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ”Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein” (KBE) jeweils zu Beginn eines jeden Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Jahre 2024/25 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2023 wieder.

 

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2023 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2023) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2022 aufgeführt.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024/25 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 15.11.2023 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 12.12.2023 erfolgen.

 

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024/25 mit Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Abwasser nebst Fäkalien, Abfall, Straßenreinigung und Winterdienst sowie im Bereich Friedhöfe. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt werden. Die vorliegenden Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührensätze auch mehrheitlich so beschlossen werden.

 

 

Zu 1:

Auskunft über die Effektivität des Eigenbetriebes gibt in erster Linie der Erfolgsplan. Zu Vergleichszwecken sind neben den Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2022 auch die sich nach derzeitigem Kenntnisstand abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das laufende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung der Planzahlen des Wirtschaftsplanes 2023 und sind im Folgenden als Nachtrag (NT 2023) gekennzeichnet. Der Erfolgsplan ist das Gesamtergebnis verschiedener Betriebszweige.

 

Nach dem Regelwerk des Kommunalen Abgabegesetzes NRW (= KAG NRW ) sind Überschüsse aus kostenrechnenden Einrichtungen binnen eines Zeitraumes von 4 Jahren wieder dem Gebührenhaushalt zuzuführen und auf diese Weise gebührenändernd einzusetzen; d.h. schließt ein Gebührenhaushalt in der Nachkalkulation nach dem KAG mit einem positiven Ergebnis ab, ist zu prüfen, ob diese nicht erwartete Mehreinnahme zurück zu zahlen ist oder zum Ausgleich einer negativen Gebührenausgleichsrücklage verwendet werden darf.

 

Im Jahresabschluss der KBE zum 31.12.2013 wurden die Veränderungen in der Gebührenausgleichsrücklage (= GBA) erstmalig in die kaufmännische Buchhaltung mit übernommen und als Umsatzerlöse ausgewiesen. Es ist daher sinnvoll und stimmig diese Darstellungsweise auch in den folgenden Wirtschaftsplänen zu übernehmen.

 

Das laufende Geschäftsjahr 2023 wird mit rund 1.062 T€ über der ursprünglichen Planung abschließen. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Wirtschaftsplan 2023 bei der Gebührenermittlung Abwasser einmalig auf den Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung (923 T€) verzichtet wurde. Außerdem wurden einige Investitionsmaßnahmen verschoben, so dass weniger Zins- und Abschreibungsaufwand entstanden ist. Für 2024 wird das Gesamtergebnis, welches mit 2.011 T€ geplant ist, um voraussichtlich 114 T€ niedriger als in 2023 ausfallen; für 2025 wird ein Jahresüberschuss von 1.818 T€ (-194 T€ gegenüber 2024) erwartet.

 

Die Auszahlung der gewünschten Abführung / Eigenkapitalverzinsung ist wirtschaftlich vertretbar.

 

In dem spartenübergreifenden Bereich der allgemeinen Verwaltung wird von einem ausgeglichenen Gesamtbudget ausgegangen.

 

Das Gesamtjahresergebnis des Wirtschaftsplanes der KBE wird in erster Linie geprägt durch den Betriebszweig Abwasser. Nur in diesem Bereich werden nennenswerte bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet, die die KBE in die Lage versetzen, an die Stadt Emmerich am Rhein überhaupt die gesetzlich vorgesehene und in der Höhe gewünschte Eigenkapitalverzinsung zu zahlen.

 

Auf der Einnahmeseite besteht kalkulatorisch hinsichtlich der Gebührenhöhe eine starke Abhängigkeit vom Einleitungsverhalten eines Großeinleiters. Dieser unternimmt seit 2013 erhebliche Anstrengungen seine Abwassermenge zu reduzieren. Diese zeigten nun in 2020 erste Wirkung bei der Reduzierung der Schmutzfrachten. Für 2021 wurde davon ausgegangen, dass die Vorbehandlungsanlage volle Wirkung zeigt. Tatsächlich wurde die Fracht des Einleiters aber nur zu ¾ reduziert. Dieser Grund und einige weitere Frachterhöhungen führten im Jahr 2021 zu unerwarteten Mehreinnahmen, so dass die ursprünglich kalkulierte Nutzung der Gebührenausgleichsrücklage in 2021 nicht stattgefunden hat. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2022 eine höhere Ausschüttung der GAR mit der Folge einer deutlichen Gebührensenkung.

 

Im Jahr 2023 waren deutliche Gebührenanpassungen nötig. Dies hatte im Wesentlichen drei Einflussfaktoren:

 

-       Gebührenausgleichsrücklage

Sowohl im Bereich des Klärwerks als auch im Bereich des Kanals waren die Gebührenrücklagen aufgezehrt. 3,6 Mio. € Gebührenrücklage standen in 2023 nicht mehr zur Verfügung.

 

-       Schmutzfracht und Wassermengen

Die Anstrengungen des o.g. Großeinleiters hatten gefruchtet. Schmutzfracht- und Wassermengen wurden in erheblichem Maß reduziert.

 

-       Energie- / Materialkosten (Betriebsführungsentgelt TWE GmbH):

Das Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH stieg nach letzter Erhöhung in 2022 in 2023 indexbedingt um 32,65 %. 2024/25 bleibt das Betriebsführungsentgelt konstant.

 

Im Wirtschaftsplan 2024/25 sind keine Gebührenanpassungen im Klärwerk und Kanal ausgewiesen.

 

Für 2021 war im Betriebszweig Fäkalienabfuhr die Gebühr auf 25,20 €/cbm erhöht worden. Für das Jahr 2022 konnte diese Gebühr auf Grund von Mehrmengen gegenüber der Kalkula-tion auf 21,00 €/cbm gesenkt werden. In 2023 erfolgte wiederum eine Anpassung auf 24,76 € / m³. In 2024/25 muss die Gebühr auf 50 € / m³ angepasst werden. Grund hierfür ist eine Neuausschreibung der Abfuhrleistung und das dabei erzielte Ergebnis.

 

Aufgrund aufgelaufener Überschüsse konnte die Straßenreinigungsgebühr über einige Jahre konstant gehalten werden. In 2019 war der Überschuss vollständig aufgezehrt und ein Defizit entstanden. Daher mussten die Gebühren für 2020 sowie 2021 angepasst werden. Die Prognose für den Abschluss 2022 fiel durch höhere Personal- und Treibstoffkosten schlechter aus. Das voraussichtlich entstehende Defizit konnte durch eine positive Gebührenausgleichsrücklage aus dem Vorjahr aufgefangen werden. Der Ausgleich senkte jedoch die zur Verfügung stehende Rücklage für die Gebührenkalkulation 2023. Dennoch konnte die Straßenreinigungsgebühr gesenkt werden. Die Winterdienstgebühr hingegen musste erhöht werden. 2024/25 kann die Straßenreinigungsgebühr wiederum gesenkt werden. Gründe hierfür sind geringere Aufwendungen für Treibstoff und Reparaturen. Der einfache Gebührensatz sinkt auf 2,08 € pro Meter Straßenlänge. Die Winterdienstgebühr bleibt mit 1,93 € pro Meter Straßenlänge gleich.

 

Im Betriebszweig Abfallentsorgung sind in den letzten Jahren die Abfallgebühren sehr konstant geblieben, da auf Rücklagen in der GBA zurückgegriffen werden konnte. In 2019 und 2020 wurde mit Sicht auf die Ausschreibung für 2021 auf Gebührenanpassungen verzichtet. Für 2021 erfolgte dann die Gebührenanpassung auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisses unter Berücksichtigung des entstandenen Defizites. Für 2022 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. In 2023 konnte die Gebühr um ca. 3,7 % für einen Musterhaushalt gesenkt werden. In 2024/2025 muss die Gebühr um 9,8 % für einen Musterhaushalt erhöht werden (siehe Berechnung in Kapital 2.3). Gründe hierfür sind massive Erhöhungen der Entsorgungsentgelte bei niedriger ausfallenden Erlösen insbesondere beim Papier.

 

Im Betriebszweig Friedhöfe war nach positiven Abschlüssen in den Jahren 2015 und 2016 für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen worden. Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wies die Gebührenausgleichsrücklage Ende des Jahres 2019 ein Defizit von knapp 136 T€ auf. Auch für das Jahr 2020 wurden die Gebühren angepasst. Es wurde auf kostendeckende Gebühren verzichtet, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nur eine Erhöhung von 8,5 % beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das negative Jahresergebnis der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2019, sowie das voraussichtliche Defizit, dass im Jahr 2020 erwartet wurde, aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wurde.

 

Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde der ”grünpolitische Wert” der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Haushalt gewährt wird, um 15.000 € auf 75.000 € angehoben.

 

Die für 2021 kalkulierten Gebühren haben in Kombination mit den Fördermitteln für den Ehrenfriedhof zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt. Da im Jahr 2022 Fördermit-tel in dieser Höhe nicht zu erwarten sind, mussten die Gebühren für einen ausgeglichenen Haushalt angepasst werden.

 

Bei zu erwartenden nahezu konstanten Bestattungszahlen im Jahr 2022 wurden jedoch wesentlich weniger Nutzungsrechte erworben, was zu geringeren Umsatzerlösen führte. Insbesondere dies führte zu einem Fehlbetrag von ca. 100.000 €, der zu einem Drittel bei der Gebührenkalkulation 2023 berücksichtigt werden musste. Folge war, dass die Gebühren in 2023 über alles um 7,38 € angepasst werden mussten.

 

Der negative Trend setzt sich fort. Auch in 2024/2025 müssen die Gebühren erhöht werden. Die Erhöhung beläuft sich für die Nutzungsrechte, die Grabpflege sowie die Grabbereitung auf 14,6 %.

 

Ab dem 01.01.2024 werden ’Baumbestattungen’ angeboten. Hier besteht die Hoffnung, dass diese positiv angenommen werden und damit zu einer Entlastung des Gebührenhaushalts führen.

 

Für die nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweige Straßen- und Grünflächenunterhaltung (zusammengefasst: Bauhof) ist der jährlich geplante Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein im NT 2023 auf 4.690 T€ angestiegen. Die zur Anpassung an die allgemeine Teuerungsrate mit der Kämmerei ab 2012 vereinbarte Regelung bezüglich eines jährlichen An-stiegs dieses Budgets um 30 T€ (ca. + 1 % der Gesamtkosten) gilt weiterhin. Insgesamt erhöht sich der notwendige städtische Zuschuss jedoch auf 4.803 T€ (WP2024) bzw. 4.857 T€ (WP 2025). Die zusätzliche Erhöhung des städtischen Zuschusses resultiert aus zusätzlich hinzugekommenen Aufgaben in der Straßen- und Grünflächenunterhaltung. Die Kosten für die Entwässerung von Niederschlagswasser der öffentlichen Flächen bleiben in den Planjah-ren konstant.

 

In der Tat wurde in der Vergangenheit nach Feststellung des Jahresergebnisses stets zwischen der Kämmerei und der KBE ein Ausgleich hergestellt, so dass im Jahresabschluss diese Betriebszeige stets ausgeglichen waren. Insoweit gilt der Budgetansatz stets als Richtschnur.

 

Neben dem obigen Ansatz sind weiterhin Sondermaßnahmen vorgesehen, die nicht aus dem üblichen Mitteln der Straßen- und Grünflächenunterhaltung gedeckt werden können.

 

Für 2023 waren insgesamt 569 T€ vorgesehen. Diese Summe beinhaltete im Bereich der Straßenunterhaltung die Entwässerung Dorfplatz Vrasselt, die Erfassung des Straßenzustan-des mit Eagle-Eye-Technik, die Fugensanierung Fährstraße, die Überwachung des Breitbandausbaus, die Sanierung der Straße Am Bollwerk, die Straßenentwässerung Wildweg sowie einen Ansatz für Kleinarbeiten. Im Bereich der Grünflächenunterhaltung beinhaltete die vorgenannte Summe die Nachpflanzung von Bäumen / Trockenheit und die Umsetzung von Maßnahmen Insektenfreundliches Emmerich.

 

Die Maßnahmen konnten nur teilweise in 2023 umgesetzt werden. Die Maßnahmen Entwässerung Dorfplatz Vrasselt sowie Fugensanierung Fährstraße sollen im Zuge weiterer Maßnahmen direkt über die Stadt Emmerich am Rhein umgesetzt werden. Die Maßnahme Am Bollwerk soll nun in 2024 umgesetzt werden und ist mit 170 T€ geplant. Die Maßnahme zur Wiederherstellung der Straßenentwässerung am Wildweg für geplant ca. 65 T€ soll ebenfalls in 2024 umgesetzt werden. Die Erfassung des Straßenzustandes mit der Eagle-Eye-Technik soll auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Für den Breitbandausbau wurden noch einmal je 8 T€ 2024/2025 für die bauherrenseitige Überwachung eingeplant. Zudem sind weitere Kleinarbeiten (Bordsteinabsenkungen, Zebrastreifen, Servicetoolstationen, Fundamente Spielplätze u.a.) mit je 30 T€ 2024/2025 geplant. Hinzugekommen sind Ansätze von je 60 T€ für Arbeiten im Zusammenhang mit Leitungsverlegungen. Die Maßnahme Nachpflanzung von Bäumen / Trockenheit ist weiter mit je 36 T€ 2024/2025 geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen Insektenfreundliches Emmerich ist mit je 15 T€ 2024/2025 (Ansätze Anteil KBE) vorgesehen. Hinzugekommen sind die Maßnahmen Krähenvergrämung mit je 9 T€ 2024/2025 sowie die Maßnahme Nachpflanzung Haagsches Feld in 2024 mit 30 T€.

 

Kleine Unwägbarkeiten bestehen in diesen Betriebszweigen hinsichtlich der Kalkulation der Personalausgaben, da sich das Personal für den Winterdienst ausschließlich aus diesen Bereichen rekrutiert. Nach dem vergleichbar hartem Winter 2021 war der Aufwand für den Winterdienst in 2022 sowie 2023 deutlich geringer.

 

Der Vermögensplan besteht gem. § 16 EigVo NRW aus dem Investitionsplan und dem Finanzplan. Wie bereits oben erwähnt wird der Investitionsplan in einem gesonderten Investitionsplan detailliert im nicht öffentlichen Teil des WP vorgestellt. Er unterliegt der Beschlussfassung des Betriebsausschusses. Den Abschluss des Wirtschaftsplanes bildet der Stellenplan mit der Stellenübersicht nach Betriebszweigen. Die freien bzw. zwischenzeitlich frei gewordenen Stellen wurden besetzt.

 

Die Arbeitsverträge für vier Mitarbeiter, welche nach § 16 i SGB II gefördert werden und als ”Mülleinsatzkommando” eingesetzt werden, laufen in 2024 aus. Zwei Mitarbeiter sollen auf freie Stellen im Stellenplan übernommen werden. Ein Mitarbeiter erreicht die Renteneintrittsgrenze und ein Mitarbeiter ist hier nicht weiter beschäftigt. Alle vier Stellen sollen im Zuge der Förderung nach § 16 i SGB II nachbesetzt werden. Die anfallenden Personalkosten werden wiederum in den ersten zwei Jahren zu 100 %, im dritten Jahr zu 90%, im vierten zu 80% und im fünften zu 70 % gefördert. Da es sich um befristete Stellen handelt, werden diese nicht im Stellenplan geführt.

 

 

Zu 2:

Bei der seinerzeitigen Gründung der Abwasserwerke hat die Stadt Emmerich am Rhein Eigenkapital aus dem Abwasserbereich in den Eigenbetrieb eingebracht. Mit der Gründung der KBE im Jahr 2004 wurden diese Mittel übernommen. Hierauf besteht ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Verzinsung. Dabei orientierte sich die Höhe an dem aus der Verwaltungsrechtsprechung entwickelten Zinssatz für die kalkulatorischen Verzinsung von Vermögenswerten.

 

Als (Misch-)Zinssatz durfte lange Zeit ein Nominalzins bis zur Höhe von 7 % angesetzt werden. Nach einem Urteil des OVG Münster vom 13.4.2005 (AZ 9 A 3120/03) waren für die Höhe des zulässigen Zinssatzes langfristige Durchschnittswerte für öffentliche Anleihen maßgeblich, die maximal um 0,5 % überschritten werden durften. Zur Verfügung stehen diesbezüglich Zinsreihen ab 1955. Das VG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 11.11.2015 (AZ 5 K 6634/14) die Länge der Zinsreihen an die Abschreibungsdauer der Anlagewerte gebunden und einen Zeitraum von 50 Jahren angesetzt.

 

Die Festschreibung der Abführung an die Stadt Emmerich am Rhein / der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein erfolgte stets in Anlehnung an den kalkulatorischen Mischzinssatz nach dem KAG (50-Jahresmittel).

 

Das im Dezember 2022 geänderte Kommunalabgabengesetz / KAG hat die vorgenannte Praxis geändert. Es darf ein Mischzinssatz aus Eigen- und Fremdkapital aus einem 30-Jahresdurchschnitt öffentlicher Anleihen angesetzt werden. Darüber ist hinaus ist auch der Ansatz getrennter Eigenkapital- und Fremdkapitalzinssätze möglich.

 

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Die derzeitige ”Zinsphase” hat auch Auswirkungen auf die Festlegung der Zinssätze. Dies bedeutet, dass sich auch die Höhe der Eigenkapitalverzinsung verändert (2024 bei 3,03 % 424.959,50 €).

Für 2024 und 2025 ist dennoch geplant, in Anlehnung an den städtischen Haushaltsplan 760.000 €/Jahr an die Stadt Emmerich am Rhein abzuführen.

 

Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung ist im Umkehrschluss von § 10 EigVO NRW zulässig. Dies ist für 2024/25 der Fall. Die Vorabauszahlung bedarf jedoch gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO NRW einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des geprüften Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister