Betreff
ECA - Klimapolitisches Arbeitsprogramm
Vorlage
16 - 17 1183/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den eca-Bericht (siehe Anlage) zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt das beiliegende Klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm (KAP). In dem KAP sind konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten, Prioritäten, Umsetzungszeiträume und Budgets festgehalten. Die für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2024 – 2025 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen priorisiert berücksichtigt. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Klimateam koordiniert.

 

 

Sachdarstellung :

 

Im Jahr 2020 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, beim European Climate Adaption Award (ECA) teilzunehmen. Ziel dabei war, auf die umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit, dem menschengemachten Klimawandel, zu reagieren. Wichtig dabei ist insbesondere den Schutz vor klimatischen Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hagel, Trockenperioden und Hitzewellen im Rahmen der (teilweise zu initiierenden) Projekte der Verwaltung.

 

Seit Mitte 2021 wird aktiv am sogenannten European Climate Adaption Award gearbeitet. Dazu wurde ein sogenanntes Klimateam definiert, welches aus Vertreter*innen betroffener Fachabteilungen und Betrieben besteht (FB 1, 2, 3, 5, 6, Stab 13, 16, TWE, KBE, WFG, SWE). Nun findet sich der Maßnahmenkatalog in der Fertigstellung, welcher bis 2027 umgesetzt werden sollte. Die Umsetzung aller Maßnahmen zu 100 % stellt dabei einen Idealfall da, welcher anzustreben ist. Ein Zwang zur Umsetzung bzw. Fertigstellung besteht nicht. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass die Klimaveränderungen weiter voranschreiten und damit die bevorstehende Betroffenheit der Stadt Emmerich am Rhein in Zukunft mit großer Sicherheit nicht geringer, sondern deutlich stärker ausfallen wird. Ein rechtzeitiges Handeln kann daher nur dringend empfohlen werden.

 

Einen Gesamtüberblick des ECA-Prozesses mit dem darin enthaltenen Klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramm (KAP) kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen wird insbesondere die Nutzung der Fördermittel zur Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers empfohlen, da die Kapazitäten in den Bereichen Umwelt und Klima der Verwaltung bereits ausgeschöpft sind. Die Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ klingt dabei vielversprechend, da ein Anpassungsmanager für insgesamt 36 Monate bei einer Quote von 80 % gefördert werden würde.

 

Bei der Betrachtung der Finanz- und hauswirtschaftlichen Auswirkungen ist zu beachten, dass Positionen im KAP teilweise (z.B. Rückankaufsflächen, Insektenschutzkonzept) durch Budgets anderer Fachbereiche oder bereits im Budget 16-Klimaschutz (z.B. Ausbildung von Klimabotschafter*innen) abgebildet sind bzw. werden. Daneben werden nicht alle Projekte im Jahr 2024 umgesetzt.

Aus diesen Gründen wird sich im Rahmen der Haushaltsplanung für einen Ansatz in Höhe von 30.000 € ausgesprochen. Damit wäre zum Beispiel etwa der Eigenanteil des Klimaanpassungsmanagers (ca. 20.000 €), der Eigenanteil der ECA-Förderung (ca. 2.000 €) gedeckt. Weitere 8.000 € stehen dann je nach Projektsituation und weiterer Priorisierung zur Verfügung (z.B. Bonusprogramm, Miniwälder, Öffentlichkeitsarbeit, etc.).

 

Zur Erinnerung bzgl. des ECA: Insgesamt beträgt über den Projektzeitraum von 4 Jahren die Gesamtzuwendung rund 32.000 €. Der Eigenanteil liegt bei 8.000 €.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehraufwand für 2024 in Höhe von ca. 30.000 €, welche im Rahmen der Haushaltsplanberatung priorisiert zu berücksichtigen sind. Produkt: 1.100.14.02.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister