Betreff
Sachstand Nahmobilität;
hier: Informationen zum Umsetzungsstand des Nahmobilitätskonzeptes
Vorlage
05 - 17 1184/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Liste der Maßnahmen des Nahmobilitätskonzepts.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zuletzt erfolgte ein Sachstandsbericht im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz in der Sitzung vom 28.02.2023. Diese Darstellung gibt einen Überblick über die seit dem Zeitpunkt umgesetzten weiteren Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept. Ergänzt wird die textliche Darstellung durch die Übersicht in Tabellenform. Den Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage ist der jeweilige Umsetzungsstand der Einzel-Maßnahmen aus den Bereichen Fußverkehr, Radverkehrsanlagen sowie den Verkehrsknotenpunkten zu entnehmen. 

 

Im Rahmen von Kampagnen für mehr Radverkehrsförderung und mehr Klimaschutz hat die Stadt Emmerich am Rhein gemeinsam mit allen Klima.Partnern des Kreises Kleve auch im Jahr 2023 wieder an der Aktion „STADTRADELN“ teilgenommen. Es haben 700 Teilnehmer mitgemacht. Damit wuchs die Zahl der Teilnehmenden im Vergleich zu den letzten Jahren stetig.

 

Aus dem im Jahr 2022 fertiggestellten euregionalen Mobilitätsplan ging eine Arbeitsgruppe hervor. Die Gemeinden Zevenaar, Doetinchen, Montferland und Emmerich am Rhein in Kooperation mit der Regio Achterhoek, und der Groene Metropoolregio Arnhem-Nijmegen wollen in ihrer Zusammenarbeit Radschnellverbindungen zwischen den Städten prüfen.

 

Ferner wurde die Stadt Emmerich am Rhein wurde im März 2023 als 100. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) feierlich begrüßt und kann nun auf ein großes Kommunales Netzwerk zum Thema Nahmobilität zurückgreifen.

 

Neben der AGFS Mitgliedschaft ist die Stadt Emmerich am Rhein seit 2019 auch Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW. In Kooperation mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW werden wir 2024 die Schulwegpläne überarbeiten sowie uns generell mit dem Thema Schulwegsicherung intensiver beschäftigen. Hierbei werden auch die Kindertagesstätten bzw. Familienzentren berücksichtigt.

 

Seit Ende 2021 verläuft die erste Fahrradstraße in Emmerich über die Burgstraße und Wallstraße parallel zur Landesstraße Großer Wall. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren und hiermit nicht nur den Radverkehr zu fördern, sondern einen wesentlichen Beitrag zu einer klimagerechten Mobilität zu liefern.

 

Für einen einheitlichen Gestaltungsgrundsatz wurde die Emmericher Fahrradstraße anlehnend an den Leitfaden „Fahrradstraßen“ der AGFS Stand Januar 2023 markiert. Es solle so ein hoher Wiedererkennungswert entstehen. Insbesondere, da die Fahrradstraße auch für andere Verkehrsteilnehmende wie bspw. den Kfz-Verkehr freigegeben ist, ist es wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmende erkennt, dass er sich in einer Fahrradstraße befindet.

 

Erweiterung der Fahrradstraße in die Hühnerstraße

Zur weiteren für Radfahrende attraktiveren Gestaltung des Straßennetzes der Innenstadt soll eine weitere Fahrradstraße eingerichtet werden. Dafür ist vorgesehen, die bisherige Fahrradstraße zu verlängern und die Strecke mit der Unterbrechung durch den Platz „Großer Löwe“ in die Hühnerstraße zu erweitern. An beiden Straßeneingängen sollen neben der anzuordnenden Beschilderung Bodenpiktogramme auf die Verkehrssituation hinweisen. Zusätzlich werden die Markierungen durch zwei Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in der Mitte der Hühnerstraße ergänzt. Die vorhandene Fahrradstraße um den Bereich zu ergänzen bietet sich hier an, um von dem Stadteingang an der Menonitenstraße eine geeignete Routenführung für Radfahrende herzustellen.  Die Erweiterung radfahrerfreundlicher Vorrangwege in der Innenstadt kann perspektivisch auch im Sinne einer Fahrradzone eingerichtet werden. Im Innenstadtbereich bieten sich dafür noch weitere Straßen an, die dem Radverkehr so den Vorrang einräumen könnten.

 

Der Große Löwe ist als Platz und mit seinem Shared-Space-Charakter und den vielen vorhandenen Parkplätzen wenig geeignet für eine Fahrradstraßenregelung, daher wird die Straße nicht einfach fortgeführt, sondern im weiteren Verlauf ergänzt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Produkt: 7.000079.700

Haushaltsmittel: 85.000 € jeweils für 2024 und 2025, ab 2026 ff. jeweils 75.000 €

Die Haushaltsmittel sind bereits für den Haushalt 2024/2025 angemeldet. Die Mehraufwendungen im Vergleich zum verabschiedeten Haushalt 2023 sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereitzustellen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter