Betreff
Antrag zur Förderung der Inklusion in Emmerich am Rhein
hier: Eingabe Nr. 3/2023 des SPD-Stadtverbandes Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 17 1185/2023
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wurde vom Sozialausschusses mit der Prüfung, ob die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist, beauftragt.           

In diese Prüfung wurde in der letzten Sitzung des Sozialausschusses die Frage der Schaffung der Stelle eines Inklusionsbeauftragten einbezogen.

 

Der Sozialausschuss nimmt das von der Verwaltung erarbeitete und in der Sachdarstellung aufgeführte Ergebnis zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Stelle eines/einer Inklusionsbeauftragten in einem Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten im Stellenplan vorzusehen.

 

Sachverhalt :

 

Ein Bürger wendete sich mit seiner Eingabe an den Bürgermeister als Vorsitzender des Rates und regte an, dass der Rat die Verwaltung mit der Überprüfung beauftragt, ob die Stadt die Schaffung einer Stelle für eine/einen Behindertenbeauftragten für nötig hält.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte sollte Ansprechpartner und Lotse für Menschen mit Behinderung in Emmerich am Rhein sein.

 

Zwischenzeitlich hat die SPD-Ratsfraktion mit Antrag vom 24.01.2023 u.a. die Einrichtung einer Stelle eine/eines Inklusionsbeauftragten beantragt.

 

Nicht erst seit den UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht die Stadt Emmerich am Rhein die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als Aufgabe des Staates und der Gesellschaft an. Die Stadt befürwortet die in der UN-BRK genannten Ziele ausdrücklich und beachtet diese bei der Planung von Maßnahmen.

 

Die Aufgaben einer/eines Behindertenbeauftragten und einer/eines Inklusionsbeauftragten sind größtenteils deckungsgleich, so dass mit der bereits eingeleiteten Prüfung zur Einrichtung der Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten dieser Teil des Antrags verbunden wurde.

 

Insgesamt gibt es aktuell keine verbindlichen Vorgaben, wie eine behindertenpolitische Interessensvertretung auf kommunaler Ebene zu regeln ist. So haben einige große Kommunen dazu einen Beirat eingerichtet. Andere große und mittlere Kommunen haben Stellenanteile für die Aufgabe einer/eines Behindertenbeauftragten bereitgestellt. Teilweise wird diese Aufgabe auf kommunaler Ebene hierbei noch ehrenamtlich wahrgenommen. Viele Kommunen haben noch gar keine entsprechende Einrichtung, da es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform gibt und dementsprechend unterschiedlich die Ausgestaltung dieser Aufgabe und die Ausstattung mit Kompetenzen noch ist.

 

Aufgrund der in Teilen schon vorhandenen Aufgaben innerhalb der Verwaltung, welche den im Antrag beschriebenen Aufgabenbestandteilen einer/eines Inklusionsbeauftragten bereits entsprechen, hat die Verwaltung wie beauftragt geprüft, ob die Einrichtung einer solchen Stelle in Emmerich am Rhein zielführend erscheint.

 

Das Thema Inklusion hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt auch die deutliche Zunahme der Eingaben und Anregungen an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, die sich mit diesem Thema befassen. Im Bereich der Baumaßnahmen ist die Frage der Barrierefreiheit ohnehin nicht mehr wegzudenken. Zuständig für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sind leider oft mehrere und verschiedene Behörden. Hier ist es für die betroffenen Personen oft nicht einfach, den Überblick zu behalten, um sich mit ihren Anliegen an die zuständige Stelle zu wenden. Dies hat beispielsweise im Bereich der Jugendhilfe der Gesetzgeber bereits erkannt. Hier wurde mittels Gesetzesnovelle im SGB VIII ab 2024 verpflichtend die Einrichtung eines Verfahrenslotsen vorgesehen.

 

Im Detail sieht die Verwaltung folgende Aufgabenschwerpunkte für eine/einen Inklusionsbeauftragten:

-              Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in Emmerich am Rhein

-              Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung und Interessenvertretung gegenüber dem Senioren- und Inklusionsbeirat

-              Beratung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Trägern

-              Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen (gesellschaftliche Inklusion)

-              Sensibilisierung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein sowie der politischen Vertreter*innen des Rates und der kommunalen Ausschüsse für Probleme und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen

-              Beratung und Unterstützung des Verwaltungsvorstandes, der Beschäftigten und der Kommunalpolitik bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW

-              Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein bei der Umsetzung der Inklusion auf kommunaler Ebene.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Einrichtung der vorgeschlagenen Stelle in einem Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten ist mit jährlichen Aufwendungen von rund  38.000 € verbunden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister