Betreff
Entwicklung Regelsätze und Einführung Kindergrundsicherung
Vorlage
07 - 17 1188/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Bundesregierung hat die Regelsätze im Bereich der Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) ab dem 01.01.2024 nochmal sehr deutlich angepasst. D.h. der Eckregelsatz in Höhe von aktuell 502,- € im Monat (449,- € im Jahr 2022) beträgt ab Januar 2024 monatlich 563,- €.

 

Des Weiteren liegt mittlerweile ein vom Bundestag verabschiedeter Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vor. Hierüber wird aktuell im Bundesrat beraten. Kernpunkte sind hier die Bekämpfung der Kinderarmut und die Schaffung einer Hilfe für Kinder aus einer Hand.

Leider kann der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf diese Zielsetzungen nicht erfüllen. Den Familien, die bereits Bürgergeld beziehen, wird auch nach Einführung der Kindergrundsicherung nicht wirklich mehr Geld zur Verfügung stehen. Schlimmer noch ist die Tatsache, dass die Leistungen für die Kinder nicht in allen Fällen zentral von der Familienkasse ausgezahlt werden, sondern beispielsweise schon ein Mehrbedarf für eine kostenaufwändigere Ernährung (z.B. bei Allergie oder Diabetes) ausreicht, dass die Eltern einen Teil der Leistungen bei der Familienkasse beantragen müssen und den anderen Teil bei Jobcenter.

 

In der Sitzung wird zu den bevorstehenden Änderungen im Bereich der sozialen Sicherung der aktuelle Sachstand zur Gesetzgebung berichtet und deren Auswirkungen anhand von einigen Musterberechnungen verdeutlicht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 6.2.

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister