Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
04 - 17 1201/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt die tariflich Beschäftigte Frau Melanie Derksen zur stellvertretenden Schriftführerin.

 

Sachdarstellung :

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer. Die Niederschriften sind von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Die bisherige stellvertretende Schriftführerin ist nicht mehr bei der Stadt Emmerich am Rhein beschäftigt. Aus diesem Grunde ist die Bestellung einer neuen stellvertretenden Schriftführerin erforderlich.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter