Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss bestellt die tariflich Beschäftigte Frau Melanie
Derksen zur stellvertretenden Schriftführerin.
Sachdarstellung :
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer. Die Niederschriften sind von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Die bisherige stellvertretende Schriftführerin ist nicht mehr bei der Stadt Emmerich am Rhein beschäftigt. Aus diesem Grunde ist die Bestellung einer neuen stellvertretenden Schriftführerin erforderlich.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Markus Dahms
Beigeordneter