Betreff
Spielplatzneugestaltungen - Elemente für Kinder mit Handicap;
hier: Eingabe Nr. 32/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 1214/2023
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Sachverhalt :

 

Mit Schreiben vom 17.11.2023 (hier eingegangen am 20.11.2023) regt ein Einwohner an, dass die Stadt Emmerich am Rhein bei Spielplatzneueinrichtungen und Spielplatzsanierungen von zentralen und hochfrequentierten Spielplätzen zukünftig prüft, ob ein Spielelement für Kinder mit Handicap eingebaut werden kann.

 

Die Anregung des Einwohners im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweisen zuleiten.

 

In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Petent rechtzeitig und umfassend über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2023 (siehe Sozialausschuss - TOP 3 ”Antrag zur Förderung der Inklusion in Emmerich am Rhein; Vorlage-Nr. 07-17 1185/2023) dafür ausgesprochen, erstmals eine Stelle innerhalb der Verwaltung für die Bearbeitung von Fragen zur Inklusion einzurichten. Zudem sind Spielplatzneueinrichtungen und -sanierungen fester Bestandteil der turnusmäßigen Spielplatzbegehungen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Anregung als laufendes Geschäft der Verwaltung an den Bürgermeister zu verweisen und im Bedarfsfall die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen abzustimmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Eingabe keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister