Betreff
Bestätigung der Bestellung zum stellvertretenden Stadtkämmerer
Vorlage
01 - 17 1219/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt die Bestellung des tariflich Beschäftigten Herrn Nicolai Lindeboom zum stellvertretenen Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Vor dem Hintergrund des Ausscheidens der ehemaligen Kämmerin zum 01.01.2023 und dem Erfordernis, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, bestellte der Rat den tariflich Beschäftigten Herrn Nicolai Lindeboom bereits in seiner Sitzung am 14.02.2023 zum stellvertretenden Kämmerer. Diese Bestellung erfolgte übergangsweise bis zum Abschluss des zu diesem Zeitpunkt noch zu initiierenden Stellennachbesetzungsverfahrens ”Stadtkämmerer und Leitung des Fachbereiches 2 - Finanzen -“.

Das Stellennachbesetzungsverfahren ”Stadtkämmerer/Leitung FB 2” wurde verwaltungsseitig initiiert und erfolgreich abgeschlossen. In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 07.11.2023 wurde das Einvernehmen im Sinne des § 7 Abs. 3 Buchst. a) Satz 2 der Hauptsatzung hinsichtlich der dauerhaften Bestellung des tariflich Beschäftigten Herrn Niklas Kehren zum Leiter des Fachbereiches 2 hergestellt; seine dauerhafte Bestellung zum Stadtkämmerer wurde in der Sitzung des Rates am 14.11.2023 bestätigt.

 

Die nunmehr vakante Position des stellvertretenden Leiters des Fachbereiches 2 in Personalunion mit der Leitung des Sachgebietes Kämmerei soll dauerhaft Herrn Nicolai Lindeboom übertragen werden, der diese Position bereits seit Februar 2023 ausübt und sich bewährt hat. Mithin gilt es, Herrn Lindeboom auch dauerhaft die Funktion des stellvertretenden Kämmerers zu übertragen.

 

Wegen der herausgehobenen Stellung - auch gegenüber dem Rat der Stadt - erfolgt die Bestätigung der Bestellung des Herrn Nicolai Lindeboom zum stellvertretenden Stadtkämmerer aufgrund fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein im Einvernehmen mit dem Bürgermeister im Rahmen der ihm obliegenden Organisationshoheit gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden; die Aufwendungen sind im HH 2023 ff veranschlagt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister