hier: Einbringung
Beschlussvorschlag
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
sowie die vorgeschriebenen Anlagen werden zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 wird in der Sitzung des Rates am 12.12.2023 eingebracht. Der Stadtkämmerer wird die Haushalts- und Finanzlage 2024 ff. darstellen und erläutern. Der Haushaltsplanentwurf wird den Mitgliedern des Rates wie im Vorjahr anschließend elektronisch zur Verfügung gestellt. Er wird ebenfalls auf die städtische Homepage („Finanzen“) eingestellt.
Im Anschluss an die Einbringung werden die Fachbereichsbudgets in der Haushaltstagung im Januar und in den Fachausschüssen im Januar/Februar vorgestellt und beraten:
12.12.2023 |
Rat - Einbringung |
19.01.2024 |
Haushaltstagung mit Politik |
23.01.2024 |
AUK (Budget StSt 16) |
25.01.2024 |
SchulA (Budget FB 4 ”Schule und Sport”) |
30.01.2024 |
ASE (Budget FB 5) |
31.01.2024 |
SozialA (Budget FB 7 und StSt 18) |
01.02.2024 |
JHA (Budget FB 4 ”Jugend”) |
06.02.2024 |
HFA (restliche Budgets und Gesamthaushalt) |
27.02.2024 |
Rat - Verabschiedung |
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist die Grundlage für wirtschaftliches Handeln in den Haushaltsjahren 2024 und 2025.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister