Betreff
Turnhallennutzung;
hier: Eingabe Nr. 35/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 1237/2024
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.12.2023 (hier eingegangen am 18.12.2023) regt der Stadt-Sport-Bund (SSB) an, dass an den Wochenenden und in den Ferien zusätzliche Hallennutzungszeiten freigegeben werden.

Die Anregung des Herrn Helmich als Vorsitzender des SSB ist im Sinne des § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden An den Rat zu wenden.


Gemäß § 4 ABs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweisen zuleiten.

Der SSB beklagt in seiner Ratseingabe die Trainingssituation der Vereine, die sich nach Einschätzung des Vorsitzenden zugespitzt hätte, da die Gesamtschule nun die Eigennutzung der Halle am Grollschen Weg als letzte in Emmerich von 15:00 auf 17:00 Uhr heraufgesetzt hätte.

 

Alle betroffenen Sporthallen sind Schulsporthallen, deren vorrangige Funktion die Sicherung der erforderlichen Schulsportstunden unserer Schulen ist. Alle Grundschulen sind in Emmerich Offene Ganztagsschulen, an denen nach dem Unterricht die Schulbetreuung sich in der Zeit bis 16:00 Uhr ausdehnt. An den weiterführenden Schulen sind die Sporthallen durch die Erfordernisse der Oberstufen in der Regel auf 17:00 Uhr ausgedehnt worden. Als letzte Schule ist nun die Gesamtschule hinzugekommen, da diese nun auch die entsprechenden Oberstufenjahrgänge anbietet.

 

Die Vorrangigkeit der schulischen Nutzung steht außer Frage, dies wird auch vom SSB so anerkannt.

 

Der SSB verteilt aufgrund des mit der Stadt geschlossenen Vertrages zur Sportförderung die außerschulischen Nutzungseinheiten. Zur Verfügung stehen dabei die Hallenstunden nach Unterrichtsende (werktags ab 16, bzw. 17 Uhr) bis 22 Uhr. An Wochenende, an Feiertagen und in Ferienzeiten bleiben die Sporthallen für den Trainingsbetrieb grundsätzlich geschlossen.

 

Für den Spielbetrieb der hallensporttreibenden Vereine und den Meisterschaften im Hallenfußball werden entsprechende Hallenzeiten auch an Wochenenden vergeben – hier jedoch vorrangig für die Hansahalle, da hier ein entsprechender Hausmeisterdienst für die Wochenenden eingerichtet wurde.

Die Nutzer der Trainingszeiten lassen sich in verschiedene Kategorien aufteilen:

 

a.    Hallensporttreibende Vereine

b.    Freie Anbieter (Haus der Familie, VHS, LSB, JuCa etc.)

c.    Fußballvereine während der Wintermonate

 

Die Vereine der Kategorien a. und b. können ohne weiteres in den vorhandenen Hallenzeiten unterkommen. Während der Monate Oktober bis März melden die Fußballvereine für ihre Jugendteams entsprechenden Bedarf an Hallenzeiten an. Dieser Bedarf wird vom SSB mit den freien Hallenzeiten, die nach Vergabe an a. und b. noch vorhanden sind, nach Möglichkeit bedient.

Da für diesen Bedarf nun nach Einschätzung des SSB nicht genügend Hallenzeiten vorhanden sind, wird vom SSB der Antrag gestellt, Hallenzeiten an den Wochenenden freizugeben.

 

Die Nutzung von Hallenzeiten ist immer auch mit entsprechenden Zeiten für Hausmeisterdienste und Reinigungspersonal verknüpft (Rufbereitschaften und Kontrollgänge). Eine Ausweitung der Hallennutzungszeiten auf die Wochenenden ist gleichzusetzen mit einer Kostensteigerung bei den Personalkosten. Das vorhandene Personal kann aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht noch für den 6. und ggf. 7. Wochenarbeitstag herangezogen werden. Der Bedarf müsste über zusätzliches Personal bedient werden.

Des Weiteren müssten gerade in den Wintermonaten weitere Energiekosten (Strom, Heizung) eingeplant werden.

 

Bei Durchsicht der vorliegenden Hallenbelegungspläne wurde außerdem festgestellt, dass es noch mehrere freie Hallenzeiten gibt. Einzelne freie Zeitfenster liegen im Nachmittagsbereich (z.B. montags 16:00 bis 18:00 Uhr an der Leegmeerschule), aber das Groh der freien Kapazitäten steht jedoch in den Abendstunden (nach 19:00 Uhr) zur Verfügung und kann daher von den Vereinen nicht für kleine Kinder genutzt werden.


Die Sportfamilie könnte sich jedoch überlegen, ob es dem ein oder anderem Verein oder Anbieter nicht möglich ist, die Hallenzeiten für Erwachsene – zumindest für die Wintermonate – von den Vorabendstunden (ab 16:00 Uhr) in die Abendstunden zu verlegen. Hier könnten für Kinder nutzbare freie Zeiten geschaffen werden.

 

Der SSB konnte auf Nachfrage nicht mitteilen, wie viele Wünsche nach Trainingseinheiten tatsächlich bestehen. Eine Warteliste existiert nicht. Es wird aber grundsätzlich davon ausgegangen, dass Vereine nicht nachfragen, da sie davon ausgehen, dass ohnehin nichts frei sei. In Ermangelung der Quantifizierung des Bedarfs wäre es vermutlich möglich, dass durch die Verschiebung von Hallenzeiten ausreichende Zeiten geschaffen werden könnten.

Bevor kostenintensive weitere Hallenzeiten an Wochenenden oder in den Ferienzeiten frei gegeben werden, sollten die o. g. Möglichkeiten durch den SSB geprüft werden.

Sollten hier im Anschluss noch konkrete Bedarfe bestehen, die nicht zu decken sind, kann hier gerne nochmal das direkte Gespräch mit der Sportverwaltung der Stadt Emmerich am Rhein gesucht werden. Insoweit wird die Eingabe des SSB als Geschäft der laufenden Veraltung an den Bürgermeister verwiesen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister