hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 700 - "Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales"
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 den Budgetbeschluss
und legt den Zuschussbedarf für das Budget 700 ”Arbeit und Soziales” für das
Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt auf 2.440.040 € und im Finanzhaushalt
auf 2.436.160 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 2.694.431 € und im
Finanzhaushalt auf 2.691.660 € fest.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Ratssitzung am 12.12.2023 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2024 und 2025 durch den Bürgermeister in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Seit diesem Zeitpunkt steht die Verwaltung für Rückfragen zur Verfügung.
In der heutigen Sozialausschusssitzung stellt der Budgetverantwortliche, Herr Schaffeld (Fachbereichsleiter Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales), das Budget 700 dem Sozialausschuss nochmals produktbezogen vor und weist auf wesentliche Änderungen hin.
Der Zuschussbedarf des Budgets 700 erhöht sich im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um rund 10.000,- € und im Haushaltsjahr 2025 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um rund 266.000 €.
Der entsprechende Auszug aus dem Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 liegt als Anlage bei. Der vorstehend aufgeführte Zuschussbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung folgender Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf:
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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ursprünglicher Zuschussbedarf 2024: |
2.390.040
€ |
2.386.160
€ |
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Veränderungen im Produkt 1.100.05.04.01 |
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Leistungen nach dem UVG |
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Sachkonto 53390000 |
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sonstige soziale Leistungen |
- 300.000
€ |
- 300.000
€ |
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Sachkonto 44810000 |
+ 250.000
€ |
+ 250.000
€ |
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Erträge Kostenerstattung Land |
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Neuer Zuschussbedarf: |
2.440.040
€ |
2.436.160
€ |
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Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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ursprünglicher Zuschussbedarf 2025: |
2.744.431
€ |
2.741.660
€ |
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Veränderungen im Produkt 1.100.05.02.01 |
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Grundsicherungsleistungen SGB II |
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Sachkonto 44820000 |
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+ 100.000
€ |
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Erträge Kostenerstattung Gemeinden |
- 300.000
€ |
- 300.000
€ |
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Veränderungen im Produkt 1.100.05.04.01 |
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Leistungen nach dem UVG |
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Sachkonto 53390000 |
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sonstige soziale Leistungen |
- 300.000
€ |
- 300.000
€ |
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Sachkonto 44810000 |
+ 250.000
€ |
+ 250.000
€ |
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Erträge Kostenerstattung Land |
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Neuer Zuschussbedarf: |
2.694.431
€ |
2.691.660
€ |
Der Sozialausschuss legt nun den Zuschussbedarf des Budgets 700 „Arbeit und Soziales“ fest und berät die im Budgetbeschluss dargestellten Leistungs- und Finanzziele.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen (siehe Haushaltsplanentwurf).
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Markus Dahms
Beigeordneter