Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 700 - "Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales"
Vorlage
07 - 17 1262/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 700 ”Arbeit und Soziales” für das Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt auf 2.440.040 € und im Finanzhaushalt auf 2.436.160 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 2.694.431 € und im Finanzhaushalt auf 2.691.660 € fest.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Ratssitzung am 12.12.2023 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2024 und 2025 durch den Bürgermeister in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Seit diesem Zeitpunkt steht die Verwaltung für Rückfragen zur Verfügung.

 

In der heutigen Sozialausschusssitzung stellt der Budgetverantwortliche, Herr Schaffeld (Fachbereichsleiter Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales), das Budget 700 dem Sozialausschuss nochmals produktbezogen vor und weist auf wesentliche Änderungen hin.

 

Der Zuschussbedarf des Budgets 700 erhöht sich im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um rund 10.000,- € und im Haushaltsjahr 2025 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um rund 266.000 €.

 

Der entsprechende Auszug aus dem Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 liegt als Anlage bei. Der vorstehend aufgeführte Zuschussbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung folgender Veränderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsentwurf:

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

ursprünglicher Zuschussbedarf 2024:

2.390.040 €

2.386.160 €

 

 

 

Veränderungen im Produkt 1.100.05.04.01

 

 

 

Leistungen nach dem UVG

 

 

 

Sachkonto 53390000

 

 

 

sonstige soziale Leistungen

- 300.000 €

- 300.000 €

 

 

 

 

Sachkonto 44810000

+ 250.000 €

+ 250.000 €

 

Erträge Kostenerstattung Land

 

 

Neuer Zuschussbedarf:

2.440.040 €

2.436.160 €

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

ursprünglicher Zuschussbedarf 2025:

2.744.431 €

2.741.660 €

 

 

 

Veränderungen im Produkt 1.100.05.02.01

 

 

 

Grundsicherungsleistungen SGB II

 

 

 

Sachkonto 44820000

 

+ 100.000 €

 

Erträge Kostenerstattung Gemeinden

- 300.000 €

- 300.000 €

 

 

 

Veränderungen im Produkt 1.100.05.04.01

 

 

 

Leistungen nach dem UVG

 

 

 

Sachkonto 53390000

 

 

 

sonstige soziale Leistungen

- 300.000 €

- 300.000 €

 

 

 

 

Sachkonto 44810000

+ 250.000 €

+ 250.000 €

 

Erträge Kostenerstattung Land

 

 

Neuer Zuschussbedarf:

2.694.431 €

2.691.660 €

 

Der Sozialausschuss legt nun den Zuschussbedarf des Budgets 700 „Arbeit und Soziales“ fest und berät die im Budgetbeschluss dargestellten Leistungs- und Finanzziele.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen (siehe Haushaltsplanentwurf).

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter