Betreff
Vorstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein für die Jahre 2024 bis 2029;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
70 - 17 1274/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das vorliegende Abwasserbeseitigungs-konzept (ABK) für die Jahre 2024 bis 2029 – Anlage 1.

 

 

Sachdarstellung:

 

Nach § 53 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) haben die Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Abwasser notwendigen Abwasseranlagen im angemessenen Zeitraum zu errichten, zu erweitern, zu sanieren oder den allgemeinen anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie der zeitliche Ablauf der noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht sind zusammen mit den geschätzten Kosten in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Die Gemeinde hat das Abwasserbeseitigungskonzept alle 6 Jahre zu aktualisieren und der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf und Kreis Kleve) vorzulegen. Über die Festsetzungen ist Einvernehmen mit der Fachaufsicht herzustellen.

 

Grundlage des ABK bildet der Generalentwässerungsplan (GEP) aus dem Jahr 2012, der seinerzeit dem Betriebsausschusses ausführlich vorgestellt wurde. Der GEP ist alle 12 Jahre zu aktualisieren und befindet sich gerade in der Überarbeitung, die Anfang des kommenden Jahres erneut vorgestellt wird. Er soll darlegen, dass die gemeindlichen Abwasseranlagen nach den derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen errichtet und betrieben werden. So ist z.B. das gesamte städtische Kanalnetz hinsichtlich seiner hydraulischen Auslastung und baulichen Substanz überprüft worden. Der nunmehr vorliegende Entwurf des ABK (Anlage 1) basiert auf dem genehmigten Generalentwässerungsplan 2012 und den bereits vorliegenden Erkenntnissen aus der Überarbeitung.

 

Zum Inhalt eines Abwasserbeseitigungskonzeptes zählen:

1.    die Erfassung der Abwassereinleitung und der Übergabestellen,

2.    die Angaben zur Abwasserbehandlung,

3.    Angaben zur Entwässerung,

4.    die Darstellung von Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen und

5.    Angaben über die noch notwendigen Baumaßnahmen.

 

Das Konzept enthält keine Details zu technischen Lösungen der einzelnen Vorhaben. Zu deren fachlichen und wasserrechtlichen Überprüfung sind die im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren durchzuführen. Der GEP hat seinerzeit keine eklatanten Mängel bei den Abwasseranlagen feststellen können, was auch aktuell noch zutrifft. Gravierende Sanierungsmaßnahmen insbesondere im hydraulischen Bereich des Kanalnetzes sind daher nicht notwendig. Im Rahmen der regelmäßigen Kanalvisitationen sind jedoch alterungsbedingte bauliche Mängel festgestellt worden und bedürfen geeigneter Sanierungsmaßnahmen.

 

Die Kläranlage hat ebenfalls einen ständigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. In den Jahren 2024 bis 2029 sind insgesamt 117 Maßnahmen vorgesehen mit einem Investitionsvolumen von etwa 36,4 Mio €, wobei etwa 20,5 Mio € auf das Kanalnetz entfallen.

Für die im Betrachtungszeitraum geplanten Erschließungsgebiete Gewerbegebiet Groendahlscher Weg und Waldparkviertel auf dem ehemaligen Kasernengelände entstehen der Stadt Emmerich i. d. R. keine Kosten, da die innere Erschließung durch Dritte erfolgt und vorhandene öffentliche Entwässerungsanlagen angrenzen.

 

Darüber hinaus sind erhebliche Investitionen zur Anpassung der Kanalisation im Bereich von Bahnübergängen der Betuwe-Linie sowie entlang der Strecke erkennbar. Dazu gehören auch die Entwässerungsanlagen für die neu zu errichtenden Bahnunterführungen der Gemeindestraßen. Die Terminplanung für die Umsetzung ist aber abhängig von der Genehmigung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte, sowie dem Planungs- und Baufortschritt der Bundesbahn.

 

Für den Bereich der Kläranlage sind aufgrund der laufenden Deichsanierung Veränderungen an den Ablaufleitungen sowie einige kleinere Maßnahmen vorzunehmen. Dafür werden 210.000 Euro für 2024 eingeplant. Abzuwarten bleibt die Forderung nach einer weitergehenden Reinigung zur Elemination von Mikroschadstoffen, Arzneimittelreststoffen und Microplastik, einer sogenannte 4. Reinigungsstufe. Für die Planung einer 4. Reinigungsstufe sind Planungskosten von 220.000 Euro eingeplant.

 

Zum angegebenen Zeitrahmen ist anzumerken, dass es erfahrungsgemäß bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Dabei spielen auch wirtschaftliche Überlegungen eine bedeutende Rolle. Sind z.B. seitens der Stadt Straßenausbauten geplant, so werden diese selbstverständlich mit anstehenden Kanalsanierungen koordiniert. Insoweit handelt es sich bei dem ABK um eine zeitliche Rahmenplanung, die Veränderungen sehr wohl zulässt.

 

Die Befugnisse der Oberen Wasserbehörde Abänderungen vorzunehmen bleiben unberührt. So können Ergänzungen gefordert werden, wenn und soweit dies zur Überprüfung des Konzeptes erforderlich ist. Die Überprüfung erstreckt sich insbesondere darauf,

-          ob die noch notwendigen Baumaßnahmen vollständig aufgeführt sind und

-          ob ihre Durchführung im angemessenen Zeitraum vorgesehen ist.

 

Ein Bestandteil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK – Anlage 2). Dies betrifft insbesondere die Bestandsaufnahme aller vorhandenen städtischen Gewässereinleitungen. Hiervon sind hauptsächlich Einleitungen von Straßenentwässerungskanälen betroffen. Die Einleitungsgenehmigungen haben eine Laufzeit von 25 Jahren und werden fortlaufend aktualisiert.

 

Wie ausgeführt ist das Abwasserbeseitigungskonzept jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut vorzulegen. Das letzte wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2018 beschlossen. Es wird mit diesem Entwurf fortgeschrieben. Die im Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich für das Jahr 2024 aufgeführten Investitionen für die Jahre 2024 bis 2028 wurden im Abwasserbeseitigungskonzept berücksichtigt. Das vorliegende Konzept berücksichtigt auch Neuerschließungen von Baugebieten. Da diese Maßnahmen jedoch – wie in der Vergangenheit auch – vorwiegend im Wege von Privaterschließungen umgesetzt werden, kann die zeitliche Abfolge zur Durchführung lediglich grob geschätzt werden. Ansonsten handelt es sich bei den aufgeführten Baumaßnahmen weitestgehend um Sanierungen, die in ihren Einzelheiten bereits im aktuell noch geltenden Generalentwässerungsplan für das Stadtgebiet festgeschrieben worden sind.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept einschließlich dem NBK ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die endgültige Beschlussfassung hierüber unterliegt jedoch nach § 53 Abs. 1 LWG der Zuständigkeit des Rates, der in seiner Sitzung am 27.02.2024 verbindlich den Maßnahmenkatalog im Abwasserbereich für die nächsten 6 Jahre per Beschluss festschreiben soll.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept bedarf nicht der ausdrücklichen Genehmigung durch die Obere Wasserbehörde. Solange diese der Gemeinde keine Beanstandungen mitteilt, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass die Obere Wasserbehörde die Realisierung der Konzepte in dem von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen als ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 1 LWG ansieht.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen aus dem ABK sind im Haushaltsplan vorgesehen, sh. Wirtschaftsplan.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter