Betreff
Signet "Barrierefreies Emmerich";
hier: Eingabe Nr. 2/2024 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 17 1275/2024
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Anregung als laufendes Geschäft der Verwaltung an den Bürgermeister.

 

Sachverhalt :

 

Mit Schreiben vom 29.01.2024 (hier eingegangen am 30.01.2024) regt ein Einwohner an, dass die Stadt Emmerich am Rhein eine Aktion ”Emmerich barrierefrei” ins Leben rufen soll. Hierbei soll entsprechenden Gebäuden und Einrichtungen ein Signet verliehen werden, wenn diese entsprechenden Kriterien zur Barrierefreiheit entsprechen.

 

Die Anregung des Einwohners im Sinne des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu qualifizieren. Demnach hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet der Rat über die Behandlung der Anregung oder Beschwerde. Er kann sie zurückweisen, an einen Ausschuss zur weiteren Behandlung verweisen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zur Prüfung und Entscheidung der weiteren Verfahrensweisen zuleiten.

 

In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Petent rechtzeitig und umfassend über die Behandlung seiner Anregung informiert wird.

 

Angesichts der Tatsache, dass mit der ersten Stellenplanänderung 2023, erstmals eine Stelle innerhalb der Verwaltung für die Bearbeitung von Fragen zur Inklusion geschaffen wurde und außerdem im März die konstituierende Sitzung der Senioren- und Inklusionsvertretung der Stadt Emmerich am Rhein terminiert wurde, stehen hier für die Bewertung solcher Anregungen in absehbarer Zeit entsprechende Strukturen zur Verfügung. Da das geplante Signet auch nicht mit einer finanziellen Prämie verbunden wäre, sondern in erster Linie die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erhöhen soll, handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung um ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Bei der Bewertung der Anregung würde der Bürgermeister nach einer Verweisung der Anregung an ihn, dann selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt die neu geschaffenen o.a. Strukturen mit der entsprechenden Beratung beauftragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Eingabe keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister