Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für die Jahre 2024 - 2028
Vorlage
01 - 17 1279/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für die Jahre 2024 - 2028.

 

Sachdarstellung :

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) verpflichtet Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu fördern und die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ist Pflichtaufgabe, an der Verwaltung und Politik mitwirken.

 

Die Verwaltung hat unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein den beiliegenden Entwurf des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2024 - 2028 aufgestellt.

 

Dieser weist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur unter Einbeziehung künftiger Stellenveränderungen aus, identifiziert gleichstellungsrelevante Handlungsfelder des Betrachtungszeitraumes und bildet Zielvorgaben sowie Maßnahmen zur Zielerreichung ab.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein erzielt sowohl bei den geschlechterspezifischen Quoten insgesamt als auch bei Fokussierung der geschlechterspezifischen Verteilung nach Führungs- und Leitungsverantwortung gemessen an den Zielen des LGG NRW gute Werte.

 

Dies ist ein Beleg dafür, dass die vor Ort bereits frühzeitig eingesetzten Maßnahmen Wirkung zeigen. Mit Blick in die Zukunft gilt es, diese etablierten Maßnahmen fortzusetzen und darüber hinaus gezielt die aufgrund der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur (Stichtag: 01.10.2023) ermittelten Handlungsbedarfe um weitere zu ergänzen.

 

Der Personalrat der Stadt Emmerich am Rhein wurde gem. § 72 Abs. 4 Ziffer 18 LPVG NRW beteiligt und hat dem Entwurf ebenfalls zugestimmt.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 LGG NRW sind in Kommunen die Gleichstellungspläne vom Rat zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die vorgeschlagenen / fortzuführenden Maßnahmen sind in den Haushalten 2024/2025 berücksichtigt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister