Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 - Zentrale Dienste"
Vorlage
01 - 17 1258/2024/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Budget 100 Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - für die Jahre 2024 und 2025 zuzüglich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 06.02.2024 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte sowie den Zuschussbedarf für das Budget 100 – Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“ für die Haushaltsjahre 2024/2025 festlegen.

 

Das Budget umfasst die folgenden Produktbereiche:

 

10101    Betreuung Rat, Ausschüsse, Fraktionen

10201    Verwaltungsführung

10601    Zentrale Dienste

20101    Statistik und Wahlen

 

Der entsprechende Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2024/2025 liegt der Vorlage als Anlage bei. Über die Veränderungsliste können noch Modifizierungen - insbesondere Mittelübertragungen aus dem laufenden Haushaltsjahr - in das Budget 100 Haushaltsentwurfes 2024/2025 aufgenommen werden.

Die budgetverantwortliche Leiterin des Fachbereiches 1 - Zentrale Dienste - wird in der Sitzung den Sachstand zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen für die Haushaltsjahre 2024/2025 vortragen. Darüber hinaus widmet sich der Budgetvortrag den Personalausgaben.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Fachbereiches 1 - Zentrale Dienste - beigefügt (Seiten 205-234).

 

 

Ergänzung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2026 die Beratung und Beschlussfassung über das Budget 100 aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs zurückgestellt.

Mithin gilt es, die Beschlussempfehlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024 herbeizuführen.

Haushaltsrelevante Positionen des Budgets 100, die erst nach der Einbringung des Haushaltes identifiziert bzw. quantifiziert werden konnten (Mehr- / Minderausgaben bzw. Mehr-/Mindereinnahmen) sind der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste zu entnehmen.

 

Personalaufwendungen

Die Berechnung der Personalkosten vollzog sich zunächst auf Grundlage des Stellenplanes 2023 (unter Annahme einer „Vollbesetzung“). Die Hochrechnung erfolgte dabei auf Datenbasis der Personalabrechnung Oktober 2023, weshalb personelle und organisatorische Veränderungen des 4. Quartals noch nicht vollständig und konkret in die im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Werte einfließen konnten.

Vor dem Hintergrund einer vorzunehmenden „realistischen Planung“ wurde eine pauschale Kürzung des Gesamtansatzes von 10 % vorgenommen.

Die Planung für das Jahr 2024 ergab rund 18,7 Millionen Euro Personalaufwendungen (18.741.350 Euro), die Prognose für 2025 rund 19,6 Millionen Euro (19.604.450 Euro).

Die Personalveränderungen des vierten Quartals, die Auswirkungen der 1. Änderung des Stellenplans 2023 sowie die Zuordnung der Stellenanteile zu einzelnen Produkten wurden im Januar 2024 in einer erneuten, aktuellen Hochrechnung berücksichtigt und werden über die Veränderungsliste in den finalen Haushaltsplan aufgenommen.

Diese aktualisierte Hochrechnung berücksichtigt eine tarifliche Steigerung i.H.v. 5,5 %, welche aus der Tarifeinigung für den TVöD „Bund und Kommunen“ im April 2023 resultiert. Für das Jahr 2025 wurden fiktiv 4,0 Prozent Steigerung veranschlagt, die Tarifverhandlungen für 2025 ff. werden Anfang des Jahres 2025 geführt.

Ebenso berücksichtigt wurde die Besoldungserhöhung für die kommunalen Beamtinnen und Beamten, welche in Form von monatlichen Einmalzahlungen bereits ab Januar 2024 durch die Übernahme der Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder greift.

Insgesamt führt die erneute Hochrechnung in beiden Jahren zu einer Verbesserung im Vergleich zum Haushaltsplan-Entwurf. Für das Jahr 2024 sinkt der Bedarf der Personalaufwendungen voraussichtlich um rund 858.000 Euro auf 17,88 Millionen (17.882.950 Euro). In 2025 sinkt der Wert um ca. 100.000 Euro auf 19,5 Millionen (19.505.650 Euro).

 

Stellenplan 2024/2025

Die im HHP Entwurf 2024/2025 abgebildeten Stellen sind in der Anzahl grundsätzlich identisch mit dem Stellenplan 2023 in der Fassung der 1. Änderung aus Dezember 2023.

Zusätzlich dazu sollen über die Veränderungsliste 2,0 Stellen des IT-Supports für die Stabsstelle 19 - Digitalisierung und IT - in den Stellenplan aufgenommen werden. Bisher wurde der IT-Support an den Schulen durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters realisiert. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eigenes Personal hat gegenüber der externen Lösung u.a. finanzielle Vorteile.

 

Darüber hinaus werden über die Veränderungsliste notwendige Anpassungen des laufenden Geschäfts der vergangenen drei Monate dargestellt, so bspw. Änderungen aufgrund von Stellenneubewertungen sowie organisatorischer Verlagerungen von Stellenanteilen.

 

Insgesamt erhöht sich der Stellenplan im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf somit um 2,0 VZÄ im Bereich der Tarifbeschäftigten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Finanzmittel stehen mit Inkrafttreten des Haushaltes 2024/2025 bereit.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister