Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 17 1288/2024
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

  1. nimmt die Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen Budgets zur Kenntnis.

 

  1. beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einschließlich des Ergebnis- und Finanzplans für die Jahre 2024 und 2025 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.

 

  1. beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.

 

  1. beschließt den Stellenplan 2024/2025.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 80 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2024 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen. Die Beschlussfassung wurde aufgrund von Beratungsbedarf größtenteils in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Februar 2024 verlegt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die Beschlussempfehlung für die Budgets des Fachbereichs 7 und der Stabsstelle 18 gefasst.

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 4) sind die zwischenzeitlich eingetretenen und sich aus den Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse ergebenen Veränderungen der Haushaltsansätze aufgeführt.

 

Haushaltssatzung:

Die aus der Veränderungsliste ergebenen Anpassungen wirken sich entsprechend auf die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen, sowie auf den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aus.

 

Stellenplan:

Die im HHP Entwurf 2024/2025 abgebildeten Stellen sind in der Anzahl grundsätzlich identisch mit dem Stellenplan 2023 in der Fassung der 1. Änderung aus Dezember 2023.

Zusätzlich dazu sollen über die Veränderungsliste 2,0 Stellen des IT-Supports für die Stabsstelle 19 – Digitalisierung und IT in den Stellenplan aufgenommen werden. Bisher wurde der IT-Support an den Schulen durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters realisiert. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eigenes Personal hat gegenüber der externen Lösung u. a. finanzielle Vorteile.

 

Darüber hinaus werden über die Veränderungsliste notwendige Anpassungen des laufenden Geschäfts der vergangenen drei Monate dargestellt, so bspw. Änderungen aufgrund von Stellenneubewertungen sowie organisatorischer Verlagerungen von Stellenanteilen.

 

Insgesamt erhöht sich der Stellenplan im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf somit um 2,0 VZÄ im Bereich der Tarifbeschäftigten.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die beschlossene Haushaltssatzung bildet die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln in den Haushaltsjahren 2024 und 2025.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister