hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein
- nimmt
die Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen
Budgets zur Kenntnis.
- beschließt
die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einschließlich
des Ergebnis- und Finanzplans für die Jahre 2024 und 2025 in der
vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste
aufgeführten Positionen.
- beschließt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 in der
vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste
aufgeführten Positionen.
- beschließt
den Stellenplan 2024/2025.
Sachdarstellung :
Gemäß § 80 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2024 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen. Die Beschlussfassung wurde aufgrund von Beratungsbedarf größtenteils in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Februar 2024 verlegt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die Beschlussempfehlung für die Budgets des Fachbereichs 7 und der Stabsstelle 18 gefasst.
In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 4) sind die zwischenzeitlich eingetretenen und sich aus den Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse ergebenen Veränderungen der Haushaltsansätze aufgeführt.
Haushaltssatzung:
Die aus der Veränderungsliste ergebenen Anpassungen wirken sich entsprechend auf die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen, sowie auf den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aus.
Stellenplan:
Die im HHP Entwurf 2024/2025
abgebildeten Stellen sind in der Anzahl grundsätzlich identisch mit dem Stellenplan 2023 in der
Fassung der 1. Änderung aus Dezember 2023.
Zusätzlich dazu sollen über die
Veränderungsliste 2,0 Stellen des IT-Supports für die Stabsstelle 19 –
Digitalisierung und IT in den Stellenplan aufgenommen werden. Bisher wurde der
IT-Support an den Schulen durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters
realisiert. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eigenes Personal hat gegenüber
der externen Lösung u. a. finanzielle Vorteile.
Darüber hinaus werden über die
Veränderungsliste notwendige Anpassungen des laufenden Geschäfts der
vergangenen drei Monate dargestellt, so bspw. Änderungen aufgrund von
Stellenneubewertungen sowie organisatorischer Verlagerungen von
Stellenanteilen.
Insgesamt erhöht sich der Stellenplan im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf somit um 2,0 VZÄ im Bereich der Tarifbeschäftigten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die beschlossene
Haushaltssatzung bildet die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln in den
Haushaltsjahren 2024 und 2025.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister