Betreff
Übernahme von Trägeranteilen durch die Stadt Emmerich am Rhein zur Landesförderung von Kita-Helferinnen / Kita-Helfern;
hier: Antrag der Katholischen Waisenhausstiftung
Vorlage
04 - 17 1293/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der Katholischen Waisenhausstiftung vom 12.01.2024 auf Übernahme der Trägeranteile abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie stellt die Landesregierung Billigkeitsleistungen nach § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) für „Alltagshelferinnen und –helfer in Kitas“ zur Verfügung. Träger konnten je Kindertageseinrichtungen für nachfolgende Zeiträume Zuschüsse erhalten bis zu einer Summe von:

 

  • August bis Dezember 2020          10.500 €              (entspricht: 2.100 €/Monat)
  • Januar bis Juli 2021                                         14.700 €               (entspricht: 2.100 €/Monat)
  • Januar bis Juli 2022                                         13.200 €               (entspricht: 1.885,71 €/Monat)
  • August bis Dezember 2022            9.450 €              (entspricht: 1.890 €/Monat)
  • Januar bis Juli 2023                                         13.200 €               (entspricht: 1.885,71 €/Monat).

 

Von August 2020 bis Juli 2021 konnten bis zu 10 % der Billigkeitsleistungen für Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie für Ausgaben für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung verwendet werden. Daher waren die Höchstbeträge der Billigkeitsleistungen höher.

 

Zur Entlastung des pädagogischen Personals führt das Land Nordrhein-Westfalen die finanzielle Förderung auch im Zeitraum August bis Dezember 2023 - nun aber als Zuwendung im Sinne des § 44 LHO - fort. Die Zuwendung wird dabei als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in einer Höhe von bis zu 8.490 € je Einrichtung (Förderhöchstbetrag) gewährt. Der Fördersatz beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sodass vom Träger erstmalig ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen ist. Damit eine Einrichtung den Förderhöchstbetrag erhält, müssen somit zuwendungsfähige Gesamtausgaben (Personalkosten) in Höhe von mindestens 9.433,33 € anfallen. Auch in diesem Zeitraum werden somit Personalkosten in etwa gleichbleibender Höhe (hier 1.886,67 €/Monat) berücksichtigt. Der zehnprozentige Trägeranteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 943,33 €) darf dabei nicht aus KiBiz-Mitteln (insbesondere Kindpauschalen) finanziert werden, sondern ist aus Eigenmitteln des Trägers zu leisten. Die KiBiz-Mittel wären öffentliche Mittel, die die Höhe der Zuwendung reduzieren würden.

 

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Juli 2026 wurde die finanzielle Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern durch die Landesregierung wieder auf Festbetragsfinanzierung umgestellt. Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist. Ein Eigenanteil kann sich nur dann ergeben, wenn Ausgaben die geförderte Summe überschreiten.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2024 (Anlage) beantragt die Katholische Waisenhausstiftung die vollständige Übernahme des Trägeranteils für die Kita Sterntaler und das Familienzentrum Arche Noah in Höhe von insgesamt 1.866,66 € (943,33 € je Einrichtung) für den Zeitraum August bis Dezember 2023.

 

Der Trägeranteil fällt erstmalig und ausschließlich im Förderzeitraum August bis Dezember 2023 an. Bis Juli 2026 wird aufgrund der Umstellung auf Festbetragsfinanzierung kein Trägeranteil anfallen, sofern die Träger die Fördersumme nicht überschreiten.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein sieht die Finanzierung der ”Kita-Helferinnen und -helfer” als Aufgabe des Landes. Eine nicht auskömmliche Landesförderung sollte nicht dazu führen, dass vorgeschriebene Trägeranteile aus freiwilligen kommunalen Zuschüssen finanziert werden. 

 

 

Derzeit liegen keine weiteren Anträge anderer Träger auf Übernahme des Trägeranteiles vor. Die Gewährung eines kommunalen Zuschusses für die Kath. Waisenhausstiftung hätte zur Folge, dass alle anderen Träger ebenfalls Anspruch auf einen kommunalen Zuschuss geltend machen können. Insgesamt liegt der Trägeranteil der 14 Einrichtungen, für die ein Antrag auf Landesförderung von Kita-Helferinnen und -Helfer im Zeitraum August bis Dezember 2023 gestellt wurde, bei 13.013,29 €. Die Mittel wurden weder im Haushalt 2023 noch in 2024 kalkuliert. 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte keine Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Emmerich am Rhein erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter