Betreff
Übernahme der nicht durch die Landesförderung gedeckten Kosten für die Fortführung des Programms "Sprach-Kita" durch die Stadt Emmerich am Rhein zur Landesförderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der Katholischen Waisenhausstiftung
Vorlage
04 - 17 1294/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der Katholischen Waisenhausstiftung vom 12.01.2024 auf Übernahme der nicht durch die Landesförderung gedeckten Kosten für die Fortführung des Programms ”Sprach-Kita” in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten zu bewilligen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, einen freiwilligen Zuschuss zu den nicht durch die Landesförderung gedeckten Kosten für die Fortführung des Programms „Sprach-Kita“ für folgende Zeiträume als Festbetrag zu gewähren

 

·         für den Zeitraum 01.07.2023 – 31.12.2023 in Höhe von 3.450 €,

·         für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 in Höhe von 5.200 €,

·         für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 in Höhe von 5.125 €.

 

Sachdarstellung :

 

Mit dem Programm ”Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist” förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2016 bis Juni 2023 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in Kitas und baute damit auf die Ansätze des Programms ”Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” (2011 - 2015) auf. Seit Juli 2023 werden Kindertageseinrichtungen, die eine Förderung aus dem Ende Juni 2023 auslaufenden Bundesprogramm erhalten haben, vom Land weiterfinanziert.

 

Alltagsintegrierte sprachliche Bildung richtet sich an alle Kinder in Kindertageseinrichtungen. Davon profitieren insbesondere Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Das Programm „Sprach-Kitas“ unterstützt deshalb insbesondere Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern aus Familien mit nicht deutscher Familiensprache besucht werden. Als besondere Zielgruppe sind hier die Kinder und Familien mit Fluchthintergrund genannt. Hinzu kommen Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die zuhause zwar deutsch sprechen, aber trotzdem einer besonderen Unterstützung beim Spracherwerb bedürfen.

 

Das zweite Handlungsfeld des Programms, die inklusive Pädagogik, zielt auf die uneingeschränkte gesellschaftliche Zugehörigkeit aller Kinder ab, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, kulturellen, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Wesentlich ist hierbei die Schaffung von Spiel- und Lernsituationen, an denen alle Kinder auf der Basis ihres jeweiligen Entwicklungsstandes in umfassender Weise teilhaben können. Darin liegen große Potenziale für die sprachliche Bildung. Indem Kinder die eigene Identität entdecken, sich über Gedanken und Gefühle austauschen und Regeln aushandeln, werden auch die kommunikativen Kompetenzen gefördert.

 

 

Finanzierung

2011 - 2015 erhielten von Bund und Ländern ausgewählte Kita-Träger (nach vorheriger Interessenbekundung) im Rahmen des Ausbauprogramms ”Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” einen Festbetrag in Höhe von maximal 25.000 € pro Kalenderjahr (entspricht: 2.083,33 €/Monat) für Personal-, Sach- und Honorarausgaben.

 

Seit 2016 erhalten die Träger der am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilnehmenden Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Personalausgaben in Form einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (zFK, mindestens 19,5 Wochenstunden) mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit (TVöD S8 b bzw. vergleichbar) sowie zu Sachausgaben (z. B. Lehr- und Lernmittel, Fortbildungen, Honorare, Coaching) und Gemeinkosten (z. B. anteilige Mietkosten) in Höhe von bis zu 25.000 € pro Jahr (entspricht: 2.083,33 €/Monat).

 

Zum 1. Juli 2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung vom Bund übernommen und für die Förderung folgende Festbeträge festgesetzt:

 

Zeitraum Förderung

Festbetrag Sprachförderkräfte bis zu

01.07.2023 – 31.12.2023

12.500 € (entspricht: 2.083,33 €/Monat)

01.01.2024 – 31.07 2024

14.600 € (entspricht: 2.083,33 €/Monat)

01.08.2024 – 31.07.2025

25.000 € (entspricht: 2.083,33 €/Monat)

01.08.2025 – 31.07.2026

25.000 € (entspricht: 2.083,33 €/Monat)

 

 

Gemäß der ”Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen” können nur Sprach-Kitas gefördert werden, die im Jahr 2023 eine Förderung nach den Förderrichtlinien des Bundesprogrammes ”Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist” erhalten haben.

Das Familienzentrum Arche Noah erfüllt als einzige Emmericher Kindertageseinrichtung diese Voraussetzung.

 

Nach Inkrafttreten der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen“ stellte die Katholische Waisenhausstiftung am 18.07.2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in der Sprach-Kita „Arche Noah“ für den Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2023. Am 12.01.2024 folgte ein weiterer Antrag für den Förderzeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2024 (Anlage 1) beantragt die Katholische Waisenhausstiftung die vollständige oder teilweise Übernahme der nicht durch die Landesförderung gedeckten Kosten für die Fortführung des „Sprach-Kita“ – Programms für den Zeitraum 01.08.2023 bis zum 31.12.2023 sowie für die Folgejahre. Die nicht durch Landesförderung gedeckten Kosten werden wie folgt beziffert:

 

 

Personal-kosten

Fach-beratung

Summe

Refinanzierung

Landesförderung

Defizit

2023

31.900 €

-   

31.900 €

25.000 €

  6.900 €

2024

34.400 €

1.000 €

35.400 €

25.000 €

10.400 €

2025

34.250 €

1.000 €

35.250 €

25.000 €

10.250 €

Summe

3 Jahre

 

100.550 €

 

2.000 €

 

102.550 €

 

75.000 €

 

27.550 €

 

Nach den Richtlinien zum ”Sprach-Kita” - Programm ist eine pädagogisch qualifizierte Fachkraft mit 19,5 Wochenarbeitsstunden zu beschäftigen. Eine Reduktion der Wochenarbeitsstunden als Möglichkeit, die Personalkosten zu senken, ist somit keine Option. Die zusätzliche prozessbegleitende Fachberatung ist ebenfalls nach den Richtlinien verpflichtend.

 

 

Die Stadt Emmerich am Rhein sieht die Finanzierung der ”Sprach-Kita” als Aufgabe des Landes. Eine nicht auskömmliche Landesförderung sollte nicht dazu führen, dass übersteigende Kosten aus freiwilligen kommunalen Zuschüssen finanziert werden.  Personalkosten für die eingesetzte Fachkraft sind tariflich bedingt. Zur Fortführung des „Sprach-Kita“ - Programms im Familienzentrum Arche Noah ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, den Träger finanziell zu unterstützen. Die Verwaltung hält eine anteilige Übernahme der Defizite in Höhe von 50 % in Form einer Festbetragsfinanzierung für angemessen. Danach wird folgender Zuschuss gewährt:

 

  • für den Zeitraum 01.07.2023 – 31.12.2023 in Höhe von 3.450 €,
  • für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 in Höhe von 5.200 €,
  • für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 in Höhe von 5.125 €.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme kann aus dem Budget der freiwilligen Zuschüsse in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 finanziert werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter