Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 32, 33 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2024/2025 sowie der Bedarfs- und Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025
Vorlage
04 - 17 1295/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze / Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2024/2025. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfüge Änderungen, die sich zwischen dem Beschluss der Jugendhilfeplanung und der Stellung des Zuschussantrages ergeben, vornehmen zu können.

 

  1. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen, wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, vorbehaltlich möglicher Veränderungen i.R.d. Inbetriebnahme von Überhanggruppen / Vorläufergruppen und der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2024/2025, eine eventuelle Überschreitung des Prozentsatzes gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz, über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus. 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen. In diesem Rahmen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, einzelnen Einrichtungen in dem Kindergartenjahr 2024/2025, bis zum Erreichen der Fördersumme, eine entsprechende Bewilligung auszusprechen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag Plätze für gemeindefremde Kinder zur Verfügung zu stellen. Kinder, die bereits eine Kita in Emmerich am Rhein besuchen und in einen anderen Jugendamtsbereich verzogen sind können in den Einrichtungen verbleiben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Anwendung der Regelung des § 55 Abs. 2 KiBiz. Somit werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitions-programme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen. Eine anderweitige Belegung der U3-Plätze erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich am Rhein und unter namentlicher Angabe der Kinder, die Plätze im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften ”fehlbelegen”. Umwandlungen von U3-Plätzen oder Gruppenumwandlungen, die im Rahmen des U6 Förderprogramms investiv gefördert wurden, dürfen nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich am Rhein erfolgen.  

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, weiterhin für alle investiven Maßnahmen zum Neubau, Ausbau, Erhalt oder Sanierung/Qualitätsverbesserung von U3- und Ü3-Plätzen i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus Kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für sechs Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenz-orientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben, zu beantragen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in jedem Jahr die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Deckung des Betreuungsbedarfes der Kinder vor dem Schuleintritt. Die Betreuungszeiten orientieren sich am Bedarf der Eltern und werden in jedem Jahr neu ermittelt. Die Anmeldung des Betreuungsbedarfs erfolgt von den Eltern über das Programm Kita-Online. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurde in den Kindertageseinrichtungen ein ”Tag der offenen Tür” eingeführt. Hierzu wurden über einen Pressebericht die entsprechenden Termine in den Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Somit hatten die Eltern frühzeitig die Möglichkeit ihre Wunscheinrichtungen zu besichtigen und sich über die dortigen Betreuungsangebote zu informieren. 

 

Das Anmeldeverfahren beginnt bereits im November des Vorjahres und findet in engem Austausch mit den Kindertageseinrichtungen statt. Der Elternwille wird bei der Planung so gut es geht berücksichtigt. Für Bestandskinder bestehen häufig Änderungswünsche der Eltern, insbesondere in der Betreuungszeit. Darüber hinaus werden für einzelne Regelplätze Inklusionsplätze benötigt, dies kann eine Gruppenstärkenänderung zur Folge haben. Ebenfalls können Gruppenumwandlungen oder Erweiterungen in den einzelnen Kindergartenjahren hinzukommen.

Neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden Betreuungsplätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt, die eine sinnvolle Ergänzung vor allem für die jüngeren Kinder darstellt.

 

 

I. Demografische Entwicklung

 

Die demografische Entwicklung ist insbesondere aufgrund kaum kalkulierbarer Wanderungsbewegungen nur sehr schwer zu prognostizieren. Diese hängen maßgeblich ab von externen Faktoren wie der politischen Entwicklung in Kriegs- und Krisenländern, aber auch vom regionalen Arbeitskräftebedarf, der in den letzten Jahren konstant starke Zuwanderungsbewegungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zufolge hatte. Um für Planungen nichtsdestotrotz auf eine (wenn auch vorsichtig zu interpretierende) Datengrundlage zurückgreifen zu können, wird mit dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell als Hilfsmittel gearbeitet. Dieses berechnet auf der Grundlage der Geburtenrate und der durchschnittlichen Wanderungen der letzten 3 abgeschlossenen Jahre eine Prognose für die weitere Entwicklung. Dabei kann mithilfe unterschiedlicher Szenarien wie „ausklingende Wanderungen“, „rasch ausklingende Wanderungen“ sowie der wenig realistischen Szenarien „natürliche Bevölkerungsentwicklung“ und „konstante Wanderungen“ beispielhaft berechnet werden, wie die Entwicklungen in der Gesamtstadt bzw. in einzelnen Stadtteilen oder Kitabezirken verlaufen könnte. Für die Gesamtstadt stellt sich mit Stand zum 01.01.2023 (und gemittelte Wanderungen der Jahre 2020, 2021 und 2022) in der Altersgruppe der 0 bis 6-jährigen die Situation wie folgt dar:

 

Abbildung 1 - Konstante Wanderungen

 

Abbildung 2 - Ausklingende Wanderungen

 

Abbildung 3 - Rasch ausklingende Wanderungen

 

Abbildung 4 - Natürliche Bevölkerungsentwicklung (keine Wanderungen, nur Geburts- und Sterberate relevant)

 

Außer im rein theoretischen Szenario der „natürlichen Bevölkerungsentwicklung“, in dem davon ausgegangen wird, dass es überhaupt keine Wanderungen gibt und nur die Geburten- bzw. Sterberate relevant sind, ist auf der Ebene der Gesamtstadt in allen Szenarien in den kommenden 5 Jahren von einer (mehr oder weniger) konstanten Entwicklung der Zahl der 3 bis 6-jährigen und einer (mehr oder weniger stark) steigenden Zahl der 0 bis 3-jährigen auszugehen.

 

Eine aktuelle Auswertung der drei- bis sechsjährigen Kinder aus der Einwohnermeldedatei, Stand 01.02.2024 ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Diese Zahlen sind Grundlage für den Kindergartenbedarfsplan 2024/2025 (s. Anlage 1).  Hieraus ist erkennbar, dass die Ü3-Kinderzahlen in den kommenden Kindergartenjahren 2025/2026 und 2026/2027 nur ausgehend von den Daten der Einwohnermeldedatei abnehmend sind. Aufgrund der Neubaugebiete, die in Emmerich am Rhein geschaffen werden sowie der anzunehmenden weiteren Zuwanderung ist jedoch ebenfalls davon auszugehen, dass die Zahlen erstmal konstant bleiben.

 

Darüber hinaus sollte dringend ein Abbau von Überbelegungsplätzen erfolgen. In Absprache zwischen dem Träger und der Leitung einer Kindertageseinrichtung sowie dem Jugendamt Emmerich am Rhein können bis zu 2 Überbelegungen in einer Kita-Gruppe genehmigt werden. Diese Überbelegungen stellen allerdings hohe Herausforderungen für das pädagogische Personal her und können nicht in allen Kindertageseinrichtungen bzw. Gruppen umgesetzt werden. Durch die Schaffung neuer Kita-Plätze können diese Überbelegungsplätze zukünftig schrittweise abgebaut werden.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung gibt es für das Kindergartenjahr 2024/2025 Wartelisten für 60 Ü3- und 87 U3-Plätze (Stand 19.02.2024). Sollten die vom Jugendamt Emmerich am Rhein geplanten Vorläufergruppen und Plätze in einem Neubau bzw. mobilem Raumsystem in Betrieb genommen werden, reduzieren sich die Zahlen entsprechend. Allerdings muss bei den hohen U3 Bedarfsanzeigen erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass nicht alle Eltern ein Alternativangebot annehmen würden. Die hohe Anzahl an Kindern auf der Warteliste ist eine Situation, die sich nicht allein in Emmerich am Rhein zeigt, sondern landesweit.

 

Es wird kontinuierlich an Lösungen gearbeitet, allerdings können diese zeitlich nicht so schnell umgesetzt werden, wie der stark ansteigende Bedarf entstanden ist. Die Ausweitung von weiteren Überhang-/Vorläufergruppen wird u.a. aufgrund des extremen Fachkräftemangels erschwert. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Neubauten eine mehrjährige Planungs- und Bauzeit benötigen. Positiv zu werten ist, dass es bereits zwei Standorte gibt an denen neue Kindertageseinrichtungen derzeit in konkreten Planungen sind.

 

Bei allen Planungen ist die Abwägung erforderlich, in welchem Umfang es anhand der langfristigen Kinderzahlen und der stärkeren Schwankungen dauerhaft neuer Gruppen bzw. neuer Kindertageseinrichtungen bedarf. Die Betriebskostenförderung ist angelehnt an eine voll belegte Kita-Gruppe. Somit können mögliche freie Kita-Plätze in einem Kindergartenjahr den Träger in finanzielle Bedrängnis hinsichtlich der Personal-, Mietkosten und der Nichteinhaltung einer Zweckbindung für investive Mittel bringen. Dies erfordert besonders bei einem stadtteilbezogenen Ausbau eine umfassende Betrachtungsweise. Die Ausbaumaßnahmen, die finanziell vom Bund/Land gefördert werden, sind an Zweckbindungsfristen von 5 bis 20 Jahren gebunden.

 

 

II. Stadtteilbezogene Übersicht über die Entwicklung und Fortschreibung des Betreuungskonzeptes für die Kindergartenbedarfsplanung in Form der anstehenden bzw. in Betrieb gegangenen Projekte

 

  1. Kindergartenbezirk Hüthum Borghees (Bezirk 1 des Bedarfsplanes):

In der Kindertageseinrichtung Polderbusch konnte die Überhanggruppe in eine dauerhafte 5. Kita-Gruppe mit 18 U3 Plätzen überführt werden. Damit ist die Umsetzung des JHA-Beschlusses vom 07.03.2023 Top 4 Nr. 2 erfolgt.

 

Für die Sanierungsmaßnahme in der Kita St. Georg (Anbau Personalraum und Sanierung im bestehenden Gebäude) erfolgen jetzt die Ausschreibungen. Der Baustart ist im Sommer 2024 geplant. 

 

  1. Kindergartenbezirk Elten (Bezirk 2 des Bedarfsplanes):

Der Beginn der Baumaßnahme an dem Familienzentrum St. Martinus verzögert sich derzeit aufgrund einer Konzeptüberarbeitung, die Kita-Plätze in der Überhanggruppe werden weiterhin zur Verfügung gestellt. 

 

  1. Kindergartenbezirk Praest, Vrassel, Dornick (Bezirk 3 des Bedarfsplans):

Die Kindertageseinrichtung St. Johannes in Praest soll bekanntlich durch einen Neubau ersetzt werden. Der JHA hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 beschlossen, dass die Kita im Neubau durch eine dritte Kita-Gruppe erweitert werden soll. Derzeit läuft auf Trägerseite eine Finanzierungs- und Konzeptüberarbeitung. Da die Planungen für den Neubau nicht abgeschlossen sind, der Bedarf an Ü3-Plätzen aber für diesen Bezirk dringend gedeckt werden sollte, konnte gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses TOP 4 Nr. 3 vom 07.03.2023 die 3. Kita-Gruppe am 05.02.2024 in einer sehr guten mobilen Raumlösung an den Start gehen.

 

Das Familienzentrum St. Antonius möchte ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 die Anzahl der U3-Plätze in den 3 bestehenden Kita-Gruppen von 16 auf 12 U3-Plätze reduzieren, um Schwierigkeiten mit dem hineinwachsenden Jahrgang und dauerhaften Überbelegungen entgegen zu wirken. Gemeinsam mit dem Träger, der Einrichtungsleitung und dem Jugendamt wurde die Lösung gefunden, investiv geförderte U3-Plätze von 16 auf 12 Plätze zu reduzieren. Hierfür wird der Träger die bewilligten Investitionsmittel für die Restlaufzeit der Zweckbindung erstatten.        

 

  1. Kindergartenbezirk Außenbezirk (Bezirk 4 des Bedarfsplanes):

An dem Familienzentrum Arche Noah werden zwei weitere Kita-Gruppen installiert. Hierzu hat der JHA am 11.03.2021 seinen Beschluss gefasst. Die Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah hat sich aus unterschiedlichen Gründen zeitlich verzögert. Im Rahmen der Erweiterung des Familienzentrums erfolgt eine umfangreiche Sanierung des Bestandsgebäudes. Es ist geplant, die Kinder aus dem Bestandsgebäude für die Dauer der Sanierung zunächst im Neubau zu betreuen. Die Inbetriebnahme der gesamten Gruppen ist für das Kindergartenjahr 2024/2025 ab dem 01.01.2025 geplant. Zum 01.04.2024 startet eine Vorläufergruppe hierzu in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung Sterntaler, hier werden 20 Betreuungsplätze für Ü3 Kinder geschaffen. Zum 01.01.2025 ziehen die Kinder dann in die Räumlichkeiten des Familienzentrums Arche Noah. 

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.03.2023, TOP 4 Nr. 6 wurde der Neubau eine Kindertageseinrichtung an der Wassenbergstraße beschlossen. Derzeit laufen die konkreten Planungen für den Neubau. Die neue Kindertageseinrichtung ist zurzeit mit vier Kita-Gruppen geplant und wurde im Bedarfsplan dem Außenbezirk zugeordnet.

 

Die Überhanggruppe in der Kita Heilig Geist läuft zum 01.08.2024 aus bzw. werden dort die verbleibenden Überhangkinder weiter betreut. Eine dauerhafte Einrichtung einer 6. Kita-Gruppe in der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist wäre nur mit einem Anbau zu realisieren. Derzeit sind zwei Neubau-Kitas in Planung, die vorrangig vor einem Kita-Anbau an den Start gebracht werden sollen.

 

  1. Kindergartenbezirk Innenstadt (Bezirk 5 des Bedarfsplanes): 

Mit Beschluss vom 07.03.2023 des Jugendhilfeausschusses TOP 4 Nr. 4 wurde der Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße beschlossen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen in der Innenstadt sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss unter TOP 4 Nr. 5 beschlossen, vorbehaltlich einer möglichen Umsetzung in dem Bestandsgebäude der „alten“ Kindertageseinrichtung Gasthausstraße 2 bis 3 Überhanggruppen bzw. Vorläufergruppen einzurichten. Derzeit läuft die Prüfung einer möglichen Umsetzung, diese beinhaltet u.a. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Maßnahme. Hinzu kommt, dass der Eigentumsübergang noch nicht stattgefunden hat. 

 

 

Hinweise zu den Maßnahmen ”Vorläufergruppen Gasthausstraße” und ”Neubau Wassenbergstraße”:

 

Damit die Kindpauschalen und Mietzuschüsse beim Landschaftsverband Rheinland beantragt werden können, wurden diese in dem Bedarfsplan (Anlage 1) und in die Pauschalmeldung (Anlage 2) aufgenommen. Die Zuschussanträge werden zunächst von der Kath. Waisenhausstiftung gestellt. Eine Übertragung der Mittel auf den tatsächlichen Träger kann bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 erfolgen. Zur Trägerschaft stehen noch Gespräche mit der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus aus. 

 

Ersatzweise können die Mittel für beide Maßnahmen für eine vorrübergehende mobile Raumlösung oder eine Ersatzbaumaßnahme stehen.

 

Insgesamt arbeitet die Verwaltung weiter intensiv daran neue Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2024/2025 an den Start zu bringen. Die Hürden für Genehmigungsverfahren, Betriebserlaubnis und des Fachkräftemangels liegen dabei allerdings sehr hoch.

 

Aus der Anlage 1 ”Bedarfsplan” sind die zu beschließenden Plätze und Quoten für das Kindergartenjahr 2024/2025 unter Annahme, dass die neu geplanten Plätze an den Start gehen können, ersichtlich. Insgesamt ergibt sich eine Betreuungsquote für Emmerich am Rhein von 99,90 %. Sofern keine neuen Betreuungsplätze eingerichtet werden können würde die Quote auf 90,82 % sinken.

 

Die Betreuungsquote der U3 Kinder beträgt in Zusammenschluss mit den Plätzen in Kindertagespflege 36,26 %. Ohne die Einrichtung der geplanten U3-Überhangplätze würde die Quote auf 34,81 % sinken.  

 

Ebenfalls sind aus der Anlage 1 die Zuordnung der einzelnen Kindertageseinrichtungen zu den Ortsteilen, die Aufteilung der Betreuungsumfänge, die Entwicklung der Kindergartenplätze sowie eine Übersicht der Kindertagespflegestellen ersichtlich.

 

 

III. Platzreduzierungen für Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) (Beschluss V Nr. 2)

 

Bereits in den letzten Jahren erfolgte eine Reduzierung der jeweiligen Gruppenstärke um einen Platz, sofern Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) die Gruppe besuchen. Die vom Land vorgesehene „Basisleistung I“ sieht für die finanzielle Förderung für KmB eine Absenkung der Gruppenstärke oder den Einsatz von zusätzlichem Personal vor.

 

Die Variante ”zusätzliches Personal” gestaltet sich aufgrund des aktuell starken Fachkräfte-mangels in vielen Kindertageseinrichtungen als schwer umsetzbar. Hinzu kommt, dass zu berücksichtigen ist, wie viele KmB eine Gruppe besuchen und welches Behinderungsbild diese Kinder haben. Das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein schlägt vor, die Platzreduzierung weiterhin für alle KmB möglich zu machen bzw. beizubehalten, um den Kindertageseinrichtungen und Trägern die Wahlmöglichkeit, zugeschnitten auf die jeweilige Einrichtung, zu geben. Dadurch reduzieren sich jedoch die Platzzahlen einer Einrichtung. Weniger Kinder bekommen einen Platz und es verbleiben mehr Kinder auf der Warteliste.

 

Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Bedarfe für Kinder nach einem Inklusionsplatz genauso wie zu erwartende Schulrückstellungen in Folge der Pandemie zukünftig ansteigen werden und hierdurch ein weiterer Bedarf an neuen Kita-Plätzen entsteht. Derzeit sind 78 Kinder mit (drohender) Behinderung von den Einrichtungen gemeldet, allerdings sind Nachmeldungen unterjährig möglich und erfolgen erfahrungsgemäß auch. 

 

 

IV. Platzreduzierung der Kita-Plätze durch den Anteil der 45 Std. Betreuung (Beschluss V Nr. 3)

 

Die Gruppenstärke reduziert sich im Gruppentyp III durch die Betreuung von mehr als drei Kindern mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden um einen Platz. Danach erfolgt die Reduzierung gestaffelt. Beispielsweise reduziert sich bei einer Betreuung von 11 bis 14 Kindern mit diesem Betreuungsumfang die Platzzahl von 25 auf 22 Plätze. In Zusammenarbeit mit den Kita-Leitungen wird bei dem Anmeldeverfahren versucht, den Vorjahresstand der 45 Std. Betreuung, besonders im Gruppentyp III, soweit es geht beizubehalten. Hierzu muss angemerkt werden, dass Eltern zwar Anspruch auf einen Kita-Platz haben, der Umfang einer Ganztagesbetreuung aber vom Bedarf abhängig ist. Bisher hat die Stadt Emmerich am Rhein auf eine Nachweispflicht der Eltern bei der Anmeldung eines 45 Std. Betreuungsplatzes abgesehen und setzt auf die Gespräche zwischen den Kita-Leitungen und den Eltern. Hierbei ist auch zu beachten, das Ganztagsplätze nicht ausschließlich nur Vollzeitberufstätigen, sondern auch Familien und Kindern mit einer besonderen Familiensituation zur Verfügung gestellt werden sollen.  

 

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 33 III KiBiz sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Sollte die Quote überschritten werden, ist zur Genehmigung ein entsprechender Antrag beim Land einzuholen. Die Quote wurde inklusiv der geplanten Überhanggruppen berechnet und ist in der Anlage 2 aufgeführt. Nach derzeitigem Stand beträgt die Steigerungsrate -1,33 %. Sollte sich durch eine Verschiebung der Inbetriebnahme der Überhanggruppen oder in der Belegung der Überhanggruppen Änderungen in den Betreuungsumfängen ergeben, kann sich die Quote entsprechend verändern. Mit einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Prozentpunkte ist derzeit nicht zu rechnen, vorsorglich sollte aber ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

 

V. Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz (Beschluss V Nr. 4)

 

Im Rahmen der KiBiz-Novellierung ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes- /  Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im § 48 KiBiz eingeführt. Der Stadt Emmerich am Rhein am Rhein wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Fördervoraussetzungen hat der Jugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen. Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu übernehmen. Die Höhe des Landeszuschusses für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurde vom MKFFI NRW noch nicht mitgeteilt. Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land erstattet werden.

 

Derzeit bietet keine Kindertageseinrichtung in Emmerich am Rhein eine Erweiterung der Öffnungszeiten an. Hierzu möchte die Verwaltung anmerken, dass es immer wieder Einschränkungen bei der Regelöffnungszeit gibt, da nicht genügend Personal zur Verfügung steht oder krankheitsbedingt ausfällt. Hierdurch kann die Mindestbesetzung lt. Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland nicht eingehalten werden und es kommt zu Einschränkungen der Öffnungszeit. Sollten sich im lfd. Kindergartenjahr noch Träger / Kindertageseinrichtungen melden, die eine erweiterte Öffnungszeit anbieten möchten, ermächtigt der JHA die Verwaltung, Einzeleinrichtungen ohne weiteren JHA-Beschluss im Rahmen der vorgegebenen Förderhöhe die entsprechenden Mittel zu bewilligen.    

 

 

VI. Belegung von Kita-Plätzen gemeindefremder Kinder (Beschluss V Nr. 5)

 

Im Rahmen der KiBiz-Bestimmungen können Kita-Plätze mit gemeindefremden Kindern belegt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht allerdings in der Gemeinde des Wohnortes. Da die Kita-Plätze derzeit nicht den Bedarf der ortsansässigen Familien decken können, wird einer Belegung von gemeindefremden Kindern nur in Absprache zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Jugendamt in begründbaren Einzelfällen zugestimmt. 

 

 

VII. „Fehlbelegung“ investiv geförderter Kita-Plätze (Beschluss V Nr. 6)

 

Förderprogramme U3 / Ü3 / U6

 

Auszug § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

”(2) Die Träger von Kindertageseinrichtungen werden von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kindergartengesetz befreit, wenn die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach diesem Gesetz überwiegend genutzt werden. Zweckbindungen für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, laufen über den ausgesprochenen Zeitraum weiter und gelten als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.”

 

Damit in Einzelfällen investiv geförderte U3-Plätze, aus den ”U3 Förderprogrammen” mit Ü3 Kindern belegt werden können, ist ein grundsätzlicher Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich. Die anderweitige Belegung soll nur in enger Abstimmung mit dem Träger, der Einrichtungsleistung und dem örtlichen Jugendamt besprochen werden. Ganze Gruppenumwandlungen sind kritisch zu sehen und bedürfen einer gesonderten Prüfung auch im Rahmen der Betriebskostenförderung z.B. der zuschussfähigen Mieten.

 

Im Rahmen des ”U6 Förderprogrammes” können neu geschaffene Plätze flexibel mit U3- oder Ü3-Kindern belegt werden. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein Kind unter drei Jahren besteht nicht nachrangig zu einem Betreuungsplatz für Ü3-Kinder. Aus Sicht des Jugendamtes Emmerich am Rhein soll auch hier eine anderweitige Belegung der investiv geförderten Plätze nur in Einzelfällen und nach Absprache mit dem Jugendamt Emmerich am Rhein erfolgen. Gruppenumwandlungen sind nur mit Genehmigung des Jugendamtes und Beschluss des Jugendhilfeausschusses möglich.

 

 

VIII. Kommunalanteil an den Neu-/Aus-/Umbau- und Sanierungskosten sowie Qualitätsverbesserung (Beschluss V Nr.7)

 

Die Fördervoraussetzungen für die Bundes- und Landesmittel sehen einen Eigenanteil der Träger in Höhe von 10 bzw. 30 % der Investitionskosten vor. Um Träger für die erforderlichen Projekte zu gewinnen werden die prozentualen Trägeranteile an den Investitionskosten grundsätzlich aus Kommunalen Mitteln finanziert.

 

 

IX. Gewährung Landeszuschuss für die Qualifizierung Kindertagespflegepersonen (Beschluss V Nr.8)

 

Kindertagespflege

In Bezug auf die aktuelle Anzahl der Kindertagespflegepersonen wird mitgeteilt, dass diese vor allem im letzten Jahr Veränderungen ausgesetzt war. Nach einigen krankheitsbedingten Ausfällen bzw. Beendigungen von bestehenden Kindertagespflegepersonen im Jahr 2023, verfügt die Stadt Emmerich am Rhein am Rhein derzeit über 25 aktive Kindertagespflegepersonen, wovon eine Person ausschließlich Randzeitenbetreuung anbietet. Eine Person befindet sich derzeit im tätigkeitsbegleitenden Teil der Qualifizierungsmaßnahme und hat im Januar 2024 mit der Betreuung im eigenen Haushalt begonnen. Eine weitere Person wird Ende März 2024 die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung abschließen und nach erfolgreich bestandener Prüfung mit der Betreuung im eigenen Haushalt beginnen. Zum Kindergartenjahr 2024/25 werden planmäßig keine Kindertagespflegepersonen ausscheiden.

 

Mitte Mai 2024 beginnt der nächste Qualifizierungskurs nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) bei der AWO in Wesel. Hierzu hat sich bisher eine Interessierte aus Emmerich am Rhein angemeldet. Diese könnte nach erfolgreicher Prüfung des ersten Teils, im Januar 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Auch die FBS in Kleve bietet ab September 2024 wieder eine Qualifizierung nach dem QHB an, welche ebenso für Emmerich am Rheiner Interessierte geöffnet ist.

 

Ausbauziel ist weiterhin eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertagespflegepersonen. Ausgehend von durchschnittlich vier bis fünf Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Dazu kommen insgesamt 15 Plätze für Ü3 Kinder. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich sowohl durch ergänzende Betreuung (Randzeiten) als auch aufgrund der Möglichkeit einer Erweiterung der Betreuungsplätze in den Kindertagespflegestellen (bis zu zehn Betreuungsverträge) durch den Abschluss der Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) noch verändern.

 

Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von 500,- € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein am Rhein sind.

 

Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz in Höhe von pauschal 2.000 € wird für sechs Kindertagespflegepersonen, welche die Qualifikation nach dem QHB absolvieren, beantragt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2024 grundsätzlich vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter