Betreff
Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen
Vorlage
04 - 17 1296/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Durchführung von kostenfreien Angeboten zur Versorgung von Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere solchen mit Fluchterfahrung, auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein durch den AWO Kreis Kleve e.V. und Katholisches Bildungsforum Kleve - Haus der Familie Emmerich - als anerkannte Einrichtung der Familienbildung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 zu begrüßen und die Maßnahmen des Trägers in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubinden.

 

Sachdarstellung :

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich seit mehreren Jahren das Ziel gesetzt, besonderen familiären Zielgruppen die gebührenermäßigte Teilnahme und Familien in besonderen Belastungssituationen sowie Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung zu ermöglichen.

Hierzu hat das Land NRW die Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2024 überarbeitet.

In der Fassung vom 23. November 2023 wurde nun unter 3.4.3. ergänzt, dass für die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung, eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung notwendig ist. Dies soll zu einer gemeinsamen Verantwortung für eine bedarfsgerechte und miteinander abgestimmte Maßnahmenplanung beitragen. Aufgrund der neuen Richtlinie benötigt der Träger bei der erstmaligen Beantragung einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung. In den Folgejahren ist dann vom Träger zu bestätigen, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses weiterhin gültig ist. Nach Ablauf von drei Jahren ist ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich.

 

Der AWO Kreisverband Kleve e.V. und das katholische Bildungsforum Kleve - hier Haus der Familie - sind nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte institutionelle Einrichtungen der Familienbildung und haben beim Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein einen entsprechenden Antrag auf Einbindung in die örtliche Jugendhilfeplanung gestellt.

 

Der AWO Kreisverband Kleve e.V. möchte in den kommenden Jahren in Kooperation mit dem IZIF Emmerich verschiedene Angebote für Familien mit Fluchterfahrung anbieten, um ihnen besonders das Ankommen in ihrer neuen Heimat zu erleichtern.

Kreisweit bietet der AWO Kreisverband Kleve e.V. bereits unterschiedlichste Veranstaltungen für Familien und Kinder an, von Kursen für Kleinkinder bis zu Mobilitätskurse für Senioren.

 

Das Haus der Familie bietet bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Kurse für Familien und Kinder ab 0 Jahren. Das Kursangebot umfasst Veranstaltungen in den folgenden Fachbereichen: Partnerschaft-Ehe-Familie, Gesundheit, Prävention, Ernährung und Mode-Design. Weitere Angebote können nach Genehmigung der beantragen Mittel und nach einem positiven Beschluss des Jugendhilfeausschusses in Absprache mit dem Jugendamt bedarfsorientiert eingerichtet werden.

 

Die ausschließliche Finanzierung der Angebote erfolgt über die den anerkannten Einrichtungen der Familienbildung zur Verfügung stehenden Mitteln aus den ”Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen” gem. Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in ihrer Fassung vom 23. November 2023. Die Mittel zur Durchführung der Angebote beantragt die anerkannte Einrichtung der Familienbildung jeweils in eigenem Ermessen und Verantwortung. Die Durchführung der Angebote erfolgt durch die anerkannte Einrichtung der Familienbildung im Rahmen der jeweils verfügbaren, genehmigten Landesmittel. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht vorgesehen.

 

Die Richtlinie vom 23. November 2023 kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter