Betreff
Verkehrssicherheit Kindergarten St. Antonius Vrasselt;
hier: Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage
05 - 17 1301/2024
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den aufgezeigten Vorgehensweisen zu.

 

Sachdarstellung :

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, im Bereich der Kindertagesstätte St. Antonius in Vrasselt Maßnahmen zur Verkehrssicherheit um und auf dem Dorfplatz umzusetzen, wie unter anderem einen Fußgängerüberweg gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

 

Die Straße Dreikönige ist als eine Hauptzufahrtsstraße von der Bundesstraße zum Wohngebiet eine der Haupterschließungsstraßen des Ortsteils.

Die Straße liegt in einer 30er Zone, die gleich nach dem Kreuzungsbereich zur B8 beginnt. Beidseitig ist im Umfeld der Kita das Gefahrzeichen 136 (“Achtung Kinder!”) angeordnet. Das Gefahrzeichen macht auf Kinder aufmerksam.

Die Auswertung von Verkehrszählungen am Dorfplatz in Vrasselt vom 15.02.´24 und 20.02.´24 zeigen, dass die Frequenz von dort fahrenden PKW zwar einen leichten zeitlichen Höhepunkt in der Zeit bis 8.30 zu haben scheint, jedoch trotzdem so gering ist, dass die Grundlage für weitere verkehrsregelnde Maßnahmen nicht gegeben ist.

Nicht nur aber besonders auch vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger-  und Fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden NRW, liegt es nah und im Interesse der Stadt, Verbesserungen im Sinne der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit zu schaffen.

Die Kita St. Antonius bietet als Ziel bereits jetzt eine gute Möglichkeit auch Fahrräder vor dem Eingang abzustellen. Die Möglichkeit sollte von den Sorgeberechtigten auf dem Weg zur Kita stärker genutzt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sehen auch vor, nicht nur die Geschwindigkeit von PKW zu reduzieren, sondern die Verringerung der Nutzung von PKW als solchen.

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist hier nicht sinnvoll.

Für die Begründung wird auf die, zuletzt in der vergangenen Sitzung des ASE, behandelte Vorlage 05 - 17 1233/2024, verwiesen. Die Voraussetzungen und Begründungen für die Einrichtung eines „Zebrastreifens“ nach den zugrunde zu legenden Verwaltungsvorschriften sind darin umfassend dargestellt und gelten hier in gleicher Weise.

 

Deutliche Markierung der Fahrbahnbegrenzung

Die Gestaltung des Platzes ist relativ gleichförmig, sodass die Fahrbahn sich nicht stark von der ähnlich gestalteten Platzfläche abhebt, diese Straßengestaltung folgt im weitesten Sinne der Philosophie des Shared space. Dadurch soll nicht zuletzt ein besseres Miteinander gefördert werden. Der Bereich vor der Kirche und der davorliegende Platz bilden eine Einheit.

Die direkte Verbindungsfunktion und der Geradlinige Verlauf der Straße Dreikönige zwischen Bundesstraße und Wohngebiet stehen dem allerdings entgegen.

Der Dorfplatz soll umgestaltet werden. Im Zuge dieser Umgestaltung wird auch die Verkehrsführung bzw. die Gestaltung der Straße an der Kirche und der Kita betrachtet werden. Auch im Sinne der Barrierefreiheit wird eine kontrastreichere Linienführung der Straße diskutiert werden müssen.

 

Deutliche Markierung der Parkplatzflächen auf dem Dorfplatz

Auch der Parkplatz als solches und die Markierung der Parkplatzflächen wird bei der Umgestaltung des Dorfplatzes thematisiert werden.

 

Aufstellung des Verkehrszeichens 102

Das Gefahrzeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung“ informiert über eine Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Die Regel „Rechts vor Links“ ist der Normalfall an Kreuzungen und Straßeneinmündungen ohne andere Vorfahrtsregelungen. Daher darf VZ 102 nur an unübersichtlichen, schwer erkennbaren oder missverständlichen Kreuzungen und Einmündungen von rechts stehen. Somit bleibt es potenziellen Gefahrenstellen vorbehalten. Dies ist hier nicht gegeben.

 

Markierung in Form von bunten Sammelpunkten

Eine Markierung in Form von bunten Sammelpunkten ist nicht zielführend und auch nicht notwendig. Die Markierungspunkte, die von der Verkehrswacht im Kreisgebiet auf Schulwegen für Schulkinder, die alleine zur Schule gehen, sicherere Straßenübergänge kennzeichnen, sind für Kinder im Kindergartenalter nicht hilfreich. Anders als Schulkinder gehen diese ihren Weg nicht allein, sondern müssen bis zur Kita begleitet werden. Die Markierung von Punkten suggeriert eine falsche Sicherheit.

Zur Kommunikation kann indes jeder andere Gegenstand in der Umgebung genutzt werden um den Straßenraum zu beschreiben.

Kinder nehmen den Straßenverkehr ohnehin anders wahr. Sie sehen und hören anders als Erwachsene und erleben Verkehr aus einer anderen Perspektive. So ist auch die Kette, die vor der Kirche als Absperrung dient, aus Richtung Kita zum Platz hin, eine sinnvolle Barriere.

 

Beobachtungen

Zur Verdeutlichung wurden an zwei Terminen Verkehrszählungen durchgeführt.

Donnerstag 15.02. von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie am 20.02. von 7.30 bis 8:30Uhr.

Die Beobachtung im Rahmen der Verkehrszählung war, dass die meisten Personen auf dem Parkplatz parkten, um dann mittig über den Platz in Richtung Straße zu gehen und zwischen Kettenpfosten und Baumscheibe auf den Kita-Vorplatz zu kommen.

 

Der Einbau von Bremsschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist unverhältnismäßig.

 

Ein Durchfahrtverbot von LKW ist an dieser Straße unverhältnismäßig.

Die Einschränkung der Durchfahrt ist an besonders belasteten Straßen und Abschnitten zum Schutz der Bevölkerung insbesondere vor Abgasen sinnvoll und notwendig. Diese Grundlage liegt hier allerdings nicht vor. Auch ist die Anzahl der durchfahrenden LKW bei den Verkehrszählungen zu vernachlässigen gewesen bzw. war gleich null.

 

Weitere Schritte:

Als einen Schritt wird für eine Zeit lang ein digitales Verkehrszählgerät (verdeckt oder „Smiley“) an der Straße Dreikönige angebracht. Die daraus ermittelten Verkehrsdaten können weitere Maßnahmen ggf. unterfüttern. Die Verwaltung wird zudem Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei anregen.

 

Die Verwaltung wird die Beleuchtung entlang der Straße Dreikönige nicht zuletzt im Zuge der Umgestaltung des Dorfplatzes insgesamt überprüfen und ggf. verbessern um insbesondere den Vorplatz und Überweg zur Kita hinreichend auszuleuchten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.4.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter