Betreff
Antrag zum Haushalt 2024/2025 - Verschiebung Umbau Geistmarkt;
hier: Antrag Nr. III/2024 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1302/2024
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Umbau des Geistmarktes wie geplant durchzuführen.

 

Sachverhalt :

 

Die Umgestaltung des Geistmarktes ist eine Idee aus dem ISEK 2025, welches 2017 aufgestellt und beschlossen wurde. Die Umgestaltung des Geistmarktes soll die Modernisierung der Innenstadt der letzten Jahrzehnte komplettieren.

 

Zur Sicherstellung einer städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums ist 2019/2020 ein Planungswettbewerb ausgelobt und durchgeführt worden.

 

Zuletzt hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mehrheitlich am 19.09.2023 den Ausbau des Geistmarktes anhand der vorgestellten Planunterlagen beschlossen. Für weitere Details wird auf die Ratsvorlage Nr. 05 - 17 1074/2023/1 verwiesen.

 

Nach aktueller Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten für die Stadt Emmerich auf ca. 5,7 Mio. €. Dieser Betrag wird im Haushaltsplan 2024 ff. vorgesehen.

 

Der Umbau des Geistmarktes wird durch Städtebaufördermittel subventioniert. Die Zuwendung gilt nur für Platzbereiche mit Aufenthaltsqualität, also nicht für Straßenflächen und Parkplätze. Aufgrund der beantragten Kosten beläuft sich die Förderung lt. Zuwendungsbescheid auf 2.704.109,50 €. Im Rahmen der Preisanpassungen wurde für die prognostizierten Mehrkosten im September 2023 die Erhöhung der Städtebauförderung um ca. 400.000 €, also insgesamt ca. 3,1 Mio. € beantragt.

Aus den vorgenannten städtebaulichen Erwägungen, dem bisherigen Planungsprozess mit Öffentlichkeitsbeteiligung und politischen Beschlüssen wurde das Projekt seit längerer Zeit fundiert geplant. Eine Verschiebung auf das Jahr 2028 oder später führt zu einem Entfall der Städtebauförderung. Hierzu könnten ggf. später im Rahmen der Fortschreibung des ISEK neue Mittel angemeldet werden, die Zusage ist aber dann nicht garantiert.

 

Alternativ könnte seitens der Verwaltung die Reduzierung von Kosten geprüft werden. Hierbei würden die zugesagten Städtebaufördermittel (bis zur beantragten Höhe) bestehen bleiben. Denkbar wäre beispielsweise, den gesamten Bereich hinter der Christuskirche nicht umzubauen, da er ohnehin größtenteils aus Verkehrs und Parkflächen besteht. Diese Prüfung bedingt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand, könnte aber den finanziellen Aufwand für die Stadt reduzieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2024ff vorgesehen. Produkt: 1.100.12.01.01, 7.005077.700.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister