Betreff
Antrag zum Haushalt 2024/2025 - Galerie "Haus im Park";
hier: Antrag Nr. V/2024 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 1304/2024
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt für die Sanierung der Außenfassade der Galerie ”Haus im Park” einen Betrag i.H.v. 20.000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen. Für die Sanierung der Toilettenanlage soll ein Betrag i.H.v. 5.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt werden.

 

Sachverhalt :

 

Die BGE-Ratsfraktion hat am 20.02.2024 fristgemäß zur Sitzung des Rates am 12.03.2024 den Antrag eingereicht, die Toilette und den Küchenbereich im Inneren des Gebäudes „Haus im Park“ in Abstimmung mit dem Kunstverein Emmerich e.V. zu erneuern sowie eine denkmalgerechte Reinigung der Fassade und des Daches vorzunehmen. (Anlage x).

Im Rahmen der Vorberatung des Budget 300 - Fachbereich 3 ”Immobilien” - zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (TOP 6; Vorlage 03-17 1260/2024/1) formulierte die BGE-Ratsfraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024 den Antrag, den vorstehend zitierten Antrag vom 20.02.2024 mit in den Budgetbeschluss einzubeziehen.

 

In dieser Sitzung nahm der Leiter des Fachbereiches 3 zu dieser Anregung der BGE-Fraktion Stellung. Er skizzierte, dass das Gebäude ”Haus im Park” verwaltungsseitig an den Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte (KKK) vermietet sei, welcher das Gebäude dem Kunstverein Emmerich e. V. zur Verfügung stellt. Für das im Jahr 1996 unter Denkmalschutz gestellte Gebäude seien in der Vergangenheit mehrere Anträge zum Neuanstrich der Fassade gestellt worden - zuletzt zu den HH-Beratungen 2019 durch die BGE Ratsfraktion. Ein neuer Anstrich sei durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ODB) und die bei der Stadtverwaltung angesiedelte Untere Denkmalbehörde (UDB) klar abgelehnt worden. Da bei der Anfrage aus dem Jahr 2018 seitens der UDB angedeutet worden sei, dass ein Abbürsten ein möglicher Weg wäre, das äußere Erscheinungsbild der Immobilie zu verbessern, erscheine ein Antrag auf Reinigung zielführend. Eine entsprechende Anfrage werde durch die UDB an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zeitnah gestellt. Für die Maßnahme sollten, bei positivem Bescheid, 20.000 € in den HH eingestellt werden.

Schönheitreparaturen in Gänze und Reparaturen von bis zu 500 € sollen, dem Mietvertrag entsprechend, direkt von der Mieterin (KKK) beauftragt werden.).

Im Falle einer Schönheitsreparatur und ggf. Modernisierung der Toilette werde präferiert -entgegen dem aus dem Jahr 1997 datierten Mietvertrag- diese Maßnahmen ungeachtet der finanziellen Höhe, über den Fachbereich Immobilien abzuwickeln. Dieser veranschlagt für diese Zwecke eine Summe in Höhe von 5.000 Euro. Die Toilette weise keine Substanzschäden auf und sei in einem dem Alter entsprechenden Zustand - Zähler und Elektroanlagen seien dort aus Platzmangel untergebracht. Da die Toilette, wie aktuell vorzufinden, im Jahr der Unterdenkmalschutzstellung des Gesamtgebäudes existierte, sei diese auch unter Denkmalschutzgesichtspunkten zu betrachten. Eine entsprechende Voranfrage bei der UDB lasse aber vermuten, dass eine Modernisierung möglich sei. Eine Küche im Objekt Haus im Park sei der Stadtverwaltung nicht bekannt. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen seien verwaltungsseitig unter der Prämisse leistbar, vergleichbare andere Maßnahmen (monetär, zeitlich) in das Haushaltsjahr 2026 ff zu verschieben.

 

Der Haupt-und Finanzausschuss hat zum Antrag der BGE-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Sanierung der Außenfassade der Galerie ”Haus im Park” einen Betrag i.H.v. 20.000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen. Für die Sanierung der Toilettenanlage soll ein Betrag i.H.v. 5.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt werden.“

 

Stimmen dafür: 13 Stimmen dagegen: 8 Enthaltungen: 0

 

 

Entsprechend dieser Beschlussfassung des Fachausschusses wurde vorstehende Beschlussvorschlag formuliert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Mittel werden über die Veränderungsliste zum Fachbereich 3 bereitgestellt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister