Betreff
Abschaffung aller kostenfreien Parkplätze im Stadtgebiet;
hier: Eingabe Nr. 7/2024 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 1306/2024
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Prüfung der Abschaffung von kostenlosen Parkplätzen im Rahmen der Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes.

 

Sachverhalt :

 

Das bisherige Parkraumbewirtschaftungskonzept ist so aufgebaut, dass es im innersten Zentrum des Stadtgebietes die größten Einschränkungen des Parkens gibt (zeitlich und monetär). So soll insbesondere im Stadtzentrum ein hoher Umschlag gewährleistet werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass Parkplatzsuchende möglichst schnell einen nahen Parkplatz für kurze Erledigungen erreichen. In einem weiteren Umkreis sind beispielsweise längere Standzeiten mit Parkscheibe möglich. Um die Innenstadt herum gibt es bewusst kostenfreie Stellplätze für Anwohnende und in der Innenstadt Beschäftigte.

 

Durch die geänderte Situation auf dem Neumarkt, der geplanten Bebauung des Schotterparkplatzes an der Mennonitenstraße und die geplante Umgestaltung des Geistmarktes wird sich die Parkplatzsituation, auf die das bisherige Konzept fußt, verändern. Insofern ist angedacht und im Haushaltsplan 2024/2025 eingeplant, das Parkraumbewirtschaftungskonzept zu aktualisieren. Die Abschaffung sämtlicher kostenloser Stellplätze im gesamten Stadtgebiet kann auch im Parkraumbewirtschaftungskonzept untersucht werden.

 

Während dieses Prozesses werden verschiedene Erwägungen einbezogen und auch eine Öffentlichkeitsinformation stattfinden. Hier können die Argumente bezüglich verschiedener Parkraumbewirtschaftungsmodelle zusammengetragen und gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Am Ende soll ein Konzept entstehen, welches die Stadt auch im Sinne einer nachhaltigen Mobilität für die nächsten Jahre gut aufstellt.

 

Die Aufstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes geschieht auch mit Blick darauf, dass die Stadt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. ist. Dessen Leitbild stellt folgendes u. a. folgendes dar:

”Als Kernaufgabe der zukünftigen kommunalen Stadt- und Verkehrsplanung sehen wir deshalb weniger den Ausbau und die Optimierung des bestehenden Systems, sondern vielmehr eine TRANSFORMATION der öffentlichen Stadt- und Verkehrsräume.”

 

 

Das Ziel der Stadtverwaltung ist es somit sich sukzessive in die aufgezeigte Richtung zu bewegen, jedoch immer in einem gesamtkonzeptionell abgewogenen Rahmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01, Sachkonto 52910000.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister