Betreff
Benennung eines beratenden Mitgliedes sowie eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Sozialausschuss
Vorlage
07 - 17 1318/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Senioren- und Inklusionsvertretung beschließt

 

  1. Herrn / Frau …

als beratendes Mitglied in den Sozialausschuss.

 

  1. Herrn / Frau …

als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sozialausschuss

 

zu entsenden.

 

Sachdarstellung :

 

In seiner Sitzung am 20.06.2023 hat sich der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für die Einrichtung einer Senioren- und Inklusionsvertretung ausgesprochen und eine entsprechende Richtlinie für dieses Gremium beschlossen.

 

Um die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den anderen Gremien der Stadt Emmerich am Rhein zu gewährleisten, ist in § 7 Absatz 2 der Richtlinie für die Senioren- und Inklusionsvertretung unter anderem die Benennung eines Mitgliedes mit beratender Funktion im Sozialausschuss vorgesehen. Für den Fall dessen Abwesenheit zu einem Sitzungstermin des Sozialausschusses ist ebenfalls eine Stellvertretung für das beratende Mitglied zu benennen.

 

Das von der Senioren- und Inklusionsvertretung benannte Mitglied bzw. dessen Stellvertretung ist nach Bestätigung durch den Rat berechtigt, an den Sitzungen des Sozialausschusses und den damit verbundenen Beratungen aktiv teilzunehmen.

Eine direkte Teilnahme an den Abstimmungen im Sozialausschuss ist damit jedoch nicht verbunden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister